Kanzleiprofil
Herzlich Willkommen auf der Homepage der Rechtsanwälte
Andreas Grossek und Nicola Meier-van Laak.
Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen und möchten Ihnen auf diesem Wege einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit geben. Unsere Kanzlei befindet sich im Südviertel Aachens auf der Maria-Theresia Allee. Seit April 1999 üben wir unsere Tätigkeit gemeinsam aus, im September 2005 sind wir in die Räume im Südviertel umgezogen.
Wir beraten und vertreten Sie in verschiedenen Rechtsgebieten. Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung sind Grundvoraussetzungen, um die Interessen unserer Mandanten qualifiziert und erfolgreich wahrnehmen zu können. Unser Anspruch ist es, unseren Mandanten in schwierigen Situationen als kompetente Ansprechpartner beizustehen. Zuverlässigkeit und strikte Wahrung der Verschwiegenheitsverpflichtung sind uns ein besonderes Anliegen.
Ihre Fälle können wir vor allen deutschen Amts- und Landgerichten, wie auch vor allen Oberlandesgerichten und dem Europäischen Gerichtshof vertreten.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Um alle Ansprüche durchsetzen zu können, die Ihnen zustehen, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Das heißt, Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir
freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Rechtsanwalt oder eine qualifizierte Rechtsanwältin setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Wir freuen uns darauf mehr für Sie rausholen zu dürfen.