Kanzleiprofil
Wir sind eine im Jahr 2001 gegründete Rechtsanwaltssozietät mit Kanzleien in Altenburg, Leipzig und Meerane.
Mit Frau Rechtsanwältin Heidrun Köhler und Herrn Rechtsanwalt Jörg Schmeißer, die beide die besondere Qualifizierung und den Titel FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT erlangt und inne haben, sind in unseren Kanzleien ausgewiesene Spezialisten für die anwaltliche Betreuung und Bearbeitung jeglicher Mandate des Straßenverkehrs- und Fahrzeugsrechts tätig.
Wir bieten Ihnen Erfahrung, Fachkompetenz und sorgfältigste Anwaltstätigkeit im Zusammenhang mit:
Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Bußgeldbescheide nach Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen im Straßenverkehr),
Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzungen und Tötungen im Straßenverkehr),
Verkehrsunfällen (z. B. Ansprüche gegen den Verursacher oder die Abwehr von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen) oder auch
dem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen (z. B. Gewährleistungsansprüche).
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.