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Jochen Alfes

Fachanwalt Verkehrsrecht  
57610 Altenkirchen

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Jochen Alfes aus Altenkirchen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK Koblenz
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Anwaltssozietät Steinstrass und Kollegen ist ein Unternehmen, das sich seit über vier Jahrzehnten auf dem Markt behauptet und seitdem kontinuierlich expandiert. Gegründet wurde die Kanzlei im Jahre 1963 durch unser Sozietätsmitglied Helmut Steinstrass. Viel zu früh verstarb unser Kollege 1993 infolge eines tragischen Verkehrsunfalls. Sein Einsatz ist uns bis heute Vorbild und Verpflichtung zugleich. Über die Jahre hat sich ein Unternehmen aus fünf soziierten Rechtsanwälten mit über 20 Mitarbeitern entwickelt. Seit 2008 sind wir zusätzlich auch in 57537 Wissen in der Rathausstrasse 23 Tel. 02742/ 911120 für Ihre Interessenvertretung aktiv. Alltagsprobleme wie die Abwicklung von Verkehrsunfällen, Forderungsmanagement und Inkassotätigkeit, Miet-, Kauf-und Werkvertragsprobleme, die Beratung in Ehescheidungs-, erb-und arbeits- und verwaltungsrechtlichen Streitfragen sowie die Strafverteidigung gehört ebenso zu unseren Dienstleistungen wie die Betreuung exquisiter Fragestellungen. Die Größe unserer Kanzlei hat uns eine Spezialisierung ermöglicht, die wir genutzt und umgesetzt haben. Ausgewiesen durch die Fortbildung zu Fachanwälten und die Bildung von Tätigkeitsschwerpunkten decken wir im Bereich des Familien-, Arbeits-, und Verwaltungsrechts, im Bau-und Immobilien-, Erb- und Wirtschaftsrecht sowie der Strafverteidigung auch einen spezialisierten Beratungsbedarf ab und stellen so eine qualifizierte Mandantenbetreuung sicher.Die Größe unserer Kanzlei beläßt uns andererseits auch noch die Nähe, Rechtsprobleme nicht anonym und isoliert zu behandeln, sondern sie soweit erforderlich konziliarisch im Plenum zu erörtern und alle möglichen Aspekte im gemeinsamen Gespräch abzuklären. Sofern erforderlich kooperieren wir desweiteren interdisziplinär mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen, um eine in allen Punkten fachkundige Mandatsbetreuung zu gewährleisten.Eine moderne EDV - Anlage mit den Zugriffsmöglichkeiten auf die bestehenden Datenbanken, eine eigene umfangreiche Bibliothek sowie eigene Datenbanken ermöglichen es uns, Rechtsproblemen zuverlässig und zeitnah nachzugehen. Unser Online-Banking garantiert Ihnen kurzfristige finanzielle Transaktionen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Altenkirchen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Steinstrass & Partner
Jochen Alfes
Wilhelmstr. 18
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 98330
Fax.: 02681 983355

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !