schadenfix.de logo
ProfilbildGünter_Fenderl

Günter Fenderl

Fachanwalt Verkehrsrecht  
63739 Aschaffenburg

*** Rechtsanwalt *** Polizeibeamter a.D. *** Fachanwalt Verkehrsrecht *** Unfallabwicklung, Regulierung von Sachschäden und Personenschäden.

Rechtsanwalt
RAK Bamberg
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Mitglied beim Deutschen Anwaltsverein

Kanzleiprofil

Unsere seit 14 Jahren auf Verkehrsrecht und vor allem Unfallabwicklung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Fenderl-Dietrich-Porkert ist adäquat aufgestellt, um mit der Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu kommunizieren. So wurden in unserer Kanzlei bereits mehrfach Interviews durch große Fernsehsender wie z.B. RTL, SAT.1 sowie regionale Sender wegen aktueller verkehrsrechtlicher Fragestellungen durchgeführt. Wir bieten kompetente und engagierte anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wir vertreten bundes- und europaweit grundsätzlich die Unfallopfer. Ihre kompetente Vertretung gerade auch bei schwersten Personenschäden liegt uns am Herzen. Aber auch Unfälle ohne Personenschäden werden von uns gleichermaßen engagiert und professionell bearbeitet. Senden Sie uns Ihre Anfrage und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten unverbindlich unsere Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Melden Sie sich dabei so frühzeitig wie möglich, da zu Beginn eines Schadensfalles wichtige Weichenstellungen für die gesamte Unfallabwicklung erfolgen. Eine verspätete anwaltliche Konsultation könnte für Sie schädlich sein. Die Haftpflichtversicherer regulieren zunehmend zögerlich, bestreiten häufig unzutreffend ihre Eintrittspflicht oder kürzen nach unserer Rechtsansicht regelmäßig rechtswidrig ihre Ansprüche (Stichworte "Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Mietwagenkosten"). Ohne anwaltliche Vertretung erfolgt häufig keine adäquate Schadensregulierung! Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung Ihren Schaden in Ihrem Sinne reguliert, da die Versicherung in erster Linie eigene Ziele verfolgt, nämlich den Schaden so gering wie möglich zu halten und dies natürlich auf Ihre Kosten. Hierbei kommen Ihre berechtigten Ansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kurz. Es besteht die Gefahr, dass Sie nach dem erlittenen Unfallschaden einen weiteren Regulierungsschaden erleiden und dies dann mangels Rechtskunde gar nicht mitbekommen. Sie können bei der Kanzlei Fenderl-Dietrich-Porkert auf die Erfahrungen und Kompetenz eines ehemaligen Verkehrspolizeibeamten, zweier Fachanwälte für Verkehrsrecht und eines auf Unfallabwicklung spezialisierten Teams zurückgreifen. Aufgrund ständiger Fortbildung sowie unterstützt durch modernste Kommunikationsmittel und Datenbanken beraten wir auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unseren Mandanten soll durch unsere Dienstleistung nicht nur im Moment - sondern auch langfristig - gedient sein. Abgerundet wird unser Dienstleistungsangebot durch eine Steuerberaterkooperation sowie durch die Möglichkeit der Einbeziehung internationaler Korrespondenzanwälte vor Ort im Ausland. Postanschrift: Fenderl-Dietrich-Porkert Karlstrasse 19 D-63739 Aschaffenburg Kernzeiten: Montag-Freitag, 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Email: info@Fenderl-Dietrich-Porkert.de Telefon: 0 60 21 - 38 66 5 - 0 Telefax: 0 60 21 - 38 66 5 - 11 International: Telefon: +49 60 21 - 38 66 5 - 0 Telefax: +49 60 21 - 38 66 5 - 11 GMT +01:00

Anwalt für Verkehrsrecht in Aschaffenburg

Verkehrsunfälle passieren leider permanent. Damit Sie ALLE Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

So wurden in unserer Kanzlei bereits mehrfach Interviews durch große Fernsehsender wie z.B. ARD, RTL, SAT.1 sowie regionale Sender wegen aktueller verkehrsrechtlicher Fragestellungen durchgeführt.
Zuletzt in der Sendung "Ratgeber Auto + Verkehr" der ARD vom 05.09.2009:
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2948954


Unter unserer Notfallnummer 0172 6648222 können Sie uns jederzeit
erreichen!

Soweit der Unfallgegner Schuld ist, können wir unsere Anwaltskosten auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden daher im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Die Haftpflichtversicherer regulieren zunehmend zögerlich oder bestreiten häufig unzutreffend ihre Eintrittspflicht. Ohne anwaltliche Vertretung erfolgt häufig keine adäquate Schadensregulierung! Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung Ihren Schaden in Ihrem Sinne reguliert, da die Versicherung in erster Linie eigene Ziele verfolgt, nämlich den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hierbei kommen Ihre berechtigten Ansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kurz. Es besteht die Gefahr, dass Sie nach dem erlittenen Unfallschaden einen weiteren Regulierungsschaden erleiden.

Sie können bei der Kanzlei Fenderl-Dietrich-Porkert auf die Erfahrungen und Kompetenz zweier Fachanwälte für Verkehrsrecht und eines auf Unfallabwicklung spezialisierten Teams zurückgreifen.

Überlassen Sie keinesfalls der gegnerischen Versicherung die Regulierung Ihrer eigenen Ansprüche!

P.S. Auch bei Unfällen oder Verkehrsverstößen im Ausland (z.B. Geschwindigkeitsübertretung in Österreich), können Sie uns problemlos beauftragen.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

So könnten Sie neben den Reparaturkosten weitere Ansprüche haben, wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Quotenvorrecht, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse und vieles mehr.


Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 Euro das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Fenderl & Dietrich
Günter Fenderl
Karlstr. 19
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 386650
Fax.: 06021 3866511

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !