Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel, Dr. aus Aschaffenburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Unsere Kanzlei ist bereits seit 1981 in Aschaffenburg und Umgebung bekannt. Nach einer Fusion mit der Kanzlei Häcker Ackermann Faust im September 2008 firmierten wir vorübergehend unter dem Kanzleinamen HAF Hufnagel. Seit Oktober 2009 haben wir wieder unseren ursprünglichen Kanzleinamen "Dr. Hufnagel Rechtsanwälte" angenommen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie von dem gegnerischen Haftpflicht-Versicherer all das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht. Als Wirtschaftsunternehmen sind die Sachbearbeiter darauf geschult, zu Lasten des Unfallgeschädigten möglichst viel einzusparen ...
In der Regel ist nur ein kompetenter Verkehrsanwalt in der Lage, einen Unfallgeschädigten gegen die "Versicherungsriesen" zu verteidigen. In unserer Kanzlei engagiert sich ein offiziell anerkannter Fachanwalt für Verkehrsrecht schwerpunktmäßig dafür, dass Unfallopfer zu ihrem Recht kommen.
Langjährige Erfahrungen und regelmäßige Fortbildungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ermöglichen es uns, auch Ihnen bei Bedarf bestmöglich zu helfen.
Übrigens: Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu.
Und wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsverstoßes ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, finden Sie in unserer Kanzlei auch einen kompetenten Verkehrsanwalt, der Sie gegen Bußgeld und Punkte und ggf. sogar ein Fahrverbot bestmöglich verteidigen wird.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann sind Sie nur noch zwei Schritte davon entfernt, dass wir Ihnen bei Ihrem Problem helfen:
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfall-Fragebogen.
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? Dann stehen Ihnen möglicherweise verschiedene Ersatzansprüche zu:
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen oder (je nach Schadenshöhe) ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt (sogenannter Haushaltsführungsschaden).
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Beachten Sie bitte, dass vorstehend nur eine kleine Auswahl denkbarer Schadenspositionen angeführt wird. Gerne besprechen wir im Einzelfall mit Ihnen, welches Ersatzansprüche für Sie gefordert werden können.
Sie meinen, die Einschaltung eines Rechtsanwalts sei teuer? Das stimmt in der Regel nicht. Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen nämlich zumindest dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung. Nur dann kann es zu einer Kostenbeteiligung kommen, die dem Anteil Ihres Verschuldens entspricht.
Falls Sie über eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung verfügen, brauchen Sie sich über die anwaltlichen Gebühren selbst im Falle eines eigenen Mitverschuldens keine Sorgen machen.
Am Ende zeigt unsere Erfahrung, dass es einen Unfallgeschädigten meist dann TEUER zu stehen kommt, wenn er seine Schadensersatzforderungen NICHT durch einen kompetenten Anwalt durchsetzen lässt und damit manche Forderungen erst gar nicht erhoben werden ...
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !