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Hartmut Dinkelacker

Fachanwalt Verkehrsrecht  
86150 Augsburg

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Hartmut DINKELACKER aus Augsburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und mit dem notwendigen Spezialwissen.


Wichtig ist es jetzt, schnell die richtigen Maßnahmen einzuleiten, um Nachteile abzuwenden.


Ich gebe grundsätzlich eine erste Einschätzung bereits bei der Kontaktaufnahme ab. Gemeinsam wird dann entschieden, wie weiter vorgegangen werden soll.


 


 

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Avis Vertrauensanwalt

Kanzleiprofil

Anspruch dieser Kanzlei ist es, Ihre Rechte schnell, praxisnah und in Kenntnis neuester Rechtsprechung und Technik aktiv wahrzunehmen. Ob Verkehrsunfall, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder drohendes Fahrverbot, die Einschaltung eines Spezialisten, der den neusten Stand der Technik kennt, kann sich für den Mandanten auszahlen. Rechtsanwalt Dinkelacker ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Schwaben und der AVIS.

Rechtsanwalt Dinkelacker

Rechtsanwalt Dinkelacker ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf Verkehrsrecht spezialisiert und trägt den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht seit vielen Jahren. Durch konsequente Durchsetztung der Rechte der Mandantinnen und Mandanten in steter Kenntnis der neuesten Rechtssprechung und Technik konnte erreicht werden, dass es in den meisten Fällen zu einer schnellen Schadensregulierung kommt, ohne dass die gegnerische Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche der Geschädigten kürzt. Durch langjährige Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Mietwagenunternehmen und Werkstätten ist sichergestellt, dass Geschädigte nur mit dem Anwalt Kontakt halten müssen und im Übrigen mit der Schadensregulierung nicht belastet werden, da der Anwalt die Schadenstregulierung insgesamt koordiniert. Sie sind nach jedem Unfall aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet, diesen Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung zu melden. Auch diese Meldung übernehmen wir für Sie und halten Kontakt zu Ihrer eigenen Versicherung, um diese bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche des Unfallgegners zu unterstützen und den Verlust Ihres Schadenfreiheitsrabattes zu verhindern. Die Kosten meiner Beauftragung tragen der Unfallgegner und dessen Versicherung im Rahmen der Haftung. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, bitte ich aber dennoch um Angabe der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer. Die Erfahrung hat gezeigt, das durch schnelle Klageerhebung die Schadensregulierung erheblich beschleunigt wird. Sollten Sie beabsichtigen, einen Mietwagen als Unfallersatzfahrzeug anzumieten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Wegen der in den letzten Jahren auf Veranlassung der Versicherungswirtschaft geänderten Rechtssprechung sind bei der Anmietung einige Regeln einzuhalten, da ansonsten die volle Kostenübernahme durch die eintrittspflichtige Versicherung stets gerichtlich durchgesetzt werden muss. Wir haben auf diese für die Geschädigten nachteilige Rechtsprechung reagiert und Urteile erstritten, mit denen nun im Gegenzug die Versicherer unter Druck geraten. Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Wer sich auf das Schadensmanagement der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlässt, gib seine Rechte aus der Hand und überlässt sie dem, der den entstandenen Schaden zu bezahlen hat. Es liegt auf der Hand, dass die gegenerische Haftpflichtversicherung nicht die Interessen des unschuldig Geschädigten, sondern das eigene Interesse an einer Geringhaltung des entstandenen Schadens im Fokus hat. Wir raten daher bei jedem Verkehrsunfall - auch bei klarer Schuldfrage - zu der Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwaltes, der alle Ihre Rechts kennt und durchsetzt, um ungerechtfertigte Kürzungen zu verhindern. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bereits unmittelbar nach dem Unfall vermeidet zudem, dass Schadensbearbeiter sich ein falsches Urteil bilden, das erfahrungsgemäß außergerichtlich nur noch schwer zu ändern ist und die Schadensregulierung in eine falsche Richtung lenken.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Hartmut Dinkelacker
Hartmut Dinkelacker
Philippine-Welser-Str. 13
86150 Augsburg
Tel.: 0821 5089262
Fax.: 0821 5089283

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