Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Empfehlungsanwalt des schwäbischen Kfz-Gewerbes
Ein Verkehrsunfall verursacht schon Ärger genug. Eigene unprofessionelle Regulierung muß den Schaden nicht noch vergrößern. Die Tätigkeit von JuS umfasst bei einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung. Nach Feststellung des tatsächlichen Unfallgeschehens und Informationsbeschaffung bei allen relevanten Stellen wird die gegnerische Versicherung schriftlich über den Schadenshergang informiert und zur Zahlung aufgefordert. Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstigen Auslagen zu regulieren. Bei wirtschaftlichem Totalschaden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert (130 % - Grenze), der Schaden auf Gutachtensbasis abgerechnet oder aber Verkauf des verunfallten Fahrzeugs unter Restwertberücksichtigung vorteilhafter ist. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Bei Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung. Wir klären über quotenbevorrechtigte Schadenspositionen auf. Bei Körperverletzungen aller Art beziffern wir die angemessene Schmerzensgeldhöhe. Anwaltskosten sind bei Verschulden der Gegenseite von deren Versicherung als Schadensersatz zu erstatten. Im Streitfall führen wir den Prozeß nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung. In Zweifelsfällen hilft eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Mandanten, ein Kostenrisiko auszuschließen. Zuständige Rechtsanwälte: Holger Knopp Klaus Ammesdörfer Volker Schloms
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