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Holger Knopp

Fachanwalt Verkehrsrecht  
86150 Augsburg

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Empfehlungsanwalt des schwäbischen Kfz-Gewerbes

RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Ein Verkehrsunfall verursacht schon Ärger genug. Eigene unprofessionelle Regulierung muß den Schaden nicht noch vergrößern. Die Tätigkeit von JuS umfasst bei einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung. Nach Feststellung des tatsächlichen Unfallgeschehens und Informationsbeschaffung bei allen relevanten Stellen wird die gegnerische Versicherung schriftlich über den Schadenshergang informiert und zur Zahlung aufgefordert. Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstigen Auslagen zu regulieren. Bei wirtschaftlichem Totalschaden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert (130 % - Grenze), der Schaden auf Gutachtensbasis abgerechnet oder aber Verkauf des verunfallten Fahrzeugs unter Restwertberücksichtigung vorteilhafter ist. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Bei Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung. Wir klären über quotenbevorrechtigte Schadenspositionen auf. Bei Körperverletzungen aller Art beziffern wir die angemessene Schmerzensgeldhöhe. Anwaltskosten sind bei Verschulden der Gegenseite von deren Versicherung als Schadensersatz zu erstatten. Im Streitfall führen wir den Prozeß nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung. In Zweifelsfällen hilft eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Mandanten, ein Kostenrisiko auszuschließen. Zuständige Rechtsanwälte: Holger Knopp Klaus Ammesdörfer Volker Schloms

Anwalt für Verkehrsrecht in Augsburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner
Holger Knopp
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg
Tel.: 0821-3466023
Fax.: 0821-3466082

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !