Jahrgang 1960. Erstes juristisches Staatsexamen 1986. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Würzburg 1987 Ernennung zum OLG-bestellten Vertreter von Herrn Dr. Manfred Seufert. Zweites juristisches Staatsexamen 1989 in Würzburg.
Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1989 und Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Manfred Seufert und Dr. Gerhard W. Staab. Seit 1990 führt Rechtsanwalt Wolfgang Seufert zusammen mit Dr. Gerhard W. Staab die Sozietät Dr. Staab und Seufert.
Im Jahr 2002 erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrganges Strafrecht.
Seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kanzleiprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Staab & Seufert zählt zu den ältesten und renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien in Bad Kissingen und Umgebung. Seit 1990 wird die Sozietät von den beiden Rechtsanwälten Dr. Gerhard W. Staab und Wolfgang Seufert erfolgreich als Team geführt.
Aufgrund langjähriger Berufserfahrung gepaart mit Fachanwaltstitel bietet Ihnen die Kanzlei ein weitgefächertes Leistungsspektrum auf höchstem fachlichen Niveau.
Seit über 30 Jahren steht die individuelle und persönliche Beratung bei uns im Vordergrund und unterscheidet uns von anonymen „Beratungsunternehmen“.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder Terminvereinbarungen telefonisch und per Email zur Verfügung.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.