Michael Schneider

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 96050 Bamberg

Anwaltsprofil

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht


Sie sind geblitzt worden oder bei Rot über die Ampel? Sie waren mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs oder gar mit Alkohol? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihnen wird eine Unfallflucht vorgeworfen oder Sie müssen Schadenersatz  nach einem Unfall geltend machen?


Rechtsanwalt Michael Schneider aus Bamberg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.


Zur Person:



  • geboren 1968 in Ebern, verheiratet, zwei Kinder

  • Schulzeit und Abitur in Ebern

  • Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth

  • Erstes Staatsexamen 1992

  • Referendariat in Bamberg

  • Zweites Staatsexamen 1995

  • Zulassung als Anwalt und zunächst
    Tätigkeit in Neustadt bei Coburg

  • seit März 2001 in der Kanzlei Röschert-Junkert


Unsere Kanzlei ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert, so daß eine durchgehend qualitativ hochwertige Bearbeitung der Mandate gewährleistet ist.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Bamberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Anwalt für Verkehrsrecht in Bamberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Michael Schneider

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Rechtsanwalt Michael Schneider aus Bamberg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.


Zur Person:



  • geboren 1968 in Ebern, verheiratet, zwei Kinder

  • Schulzeit und Abitur in Ebern

  • Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth

  • Erstes Staatsexamen 1992

  • Referendariat in Bamberg

  • Zweites Staatsexamen 1995

  • Zulassung als Anwalt und zunächst
    Tätigkeit in Neustadt bei Coburg

  • seit März 2001 in der Kanzlei Röschert-Junkert


Unsere Kanzlei ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert, so daß eine durchgehend qualitativ hochwertige Bearbeitung der Mandate gewährleistet ist.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Bamberg

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • ADAC-Vertragsanwalt
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.