Seit 1991 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst angestellter Anwalt in einer ADAC-SyndicusKanzlei. Seit 1992 selbständig. Ausschließlich auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Strafrechts (einschließlich Verkehrsstrafrechts) tätig. 2006 Fachanwalt Strafrecht (Verkehrsstrafrecht, Bußgeldsachen).
Insgesamt arbeiten 3 Rechtsanwältinnen und 2 Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in den Büroräumen in der Winterfeldtstr.1, in Berlin-Schöneberg. Dadurch bieten wir eine Größe, die einerseits die immer wichtiger werdende Spezialisierung des Einzelnen erlaubt, andererseits weiterhin die persönliche Ansprache und Betreuung der Mandanten gewährleistet. Die Funknummer ist für Notfälle wie Durchsuchung, Verhaftung, Unfälle o.ä. gedacht. Allg. Auskünfte werden darüber nicht erteilt. Wir vertreten Sie auch, wenn Sie nicht in Berlin wohnen. Wir sind für unsere Mandanten bundesweit tätig. Advo-ABF Anwaltsbürogemeinschaft FELDKAMP Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Winterfeldtstr. 1 * 10781 Berlin Tel.: 030 23 55 23 0 Fax: 030 23 55 23 23 info@rechtsanwaltskanzlei24.de www.rechtsanwaltskanzlei24.de
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Feldkamp gerne telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Herr Rechtsanwalt Feldkamp setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
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