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Dipl.-Jur. Andreas Steinberg

Fachanwalt Verkehrsrecht  
13088 Berlin

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Andreas Steinberg aus Berlin hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
Bundesrechtsanwaltskammer
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
ARGE Verkehrsrecht im DAV
Berliner Anwaltsverein

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Dr. Ternick & Collegen wurde 1992 gegründet. Seit vielen Jahren besteht die Kanzlei nun in überörtlicher Soziettät fort. Die in der Berliner Kanzlei tätigen Rechtsanwälte zeichnet eine ganz besondere Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts aus. Von jeher beschäftigen sich Rechtsanwalt Andreas Steinberg und Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen (v.a. Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, auch Schmerzensgeld sowie Haushaltsführungsschaden usw.), mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie mit dem Fahrerlaubnisrecht. Rechtsanwalt Andreas Steinberg und Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg stehen Ihnen bei der Geltendmachung von Kasko-Ansprüchen und bei der Abwehr von Regressansprüchen auch gegenüber Ihrem KfZ-Versicherer beratend und vertretend zur Seite. Gern helfen Ihnen Rechtsanwalt Andreas Steinberg und Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg schließlich bei der Lösung rechtlicher Fragen des Autokaufs oder der KfZ-Reparatur. Rechtsanwalt Andreas Steinberg und Rechtsanwalt Bert J. Wittenburg vermögen - gestützt auf die Zusammenarbeit mit KfZ-Sachverständigen, KfZ-Reparaturwerkstätten, Autohäusern, Autovermietungen und Versicherungsbüros - eine nahezu lückenlose Betreuung in allen rechtlichen Angelegenheiten rund ums Auto sicher zu stellen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe schon in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Dr. Ternick & Coll.
Dipl.-Jur. Andreas Steinberg
Berliner Allee 38
13088 Berlin
Tel.: 030 96202085
Fax.: 030 92047305

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !