1969 in Jena geboren,
in Marburg, Norwich (England) und Heidelberg studiert,
seit 2000 Rechtsanwalt in Berlin mit den Schwerpunkten
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.
Kanzleiprofil
Unsere Kanzlei vertritt seit neun Jahren Mandanten auf den Gebieten des Verkehrs-, Arbeits- und Familienrechts.
Im Verkehrsrecht ist zwischen der Unfallregulierung auf der einen Seite sowie Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren auf der anderen Seite zu unterscheiden. Beide Vertretungsfälle bilden einen Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Zur Unfallregulierung gehören
- die Ermittlung des Unfallgeschehens (ausführliche Schilderung des Mandanten, Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten, Befragung von Zeugen etc.),
- die Feststellung sämtlicher Schadenspositionen (Sachschaden, Personenschaden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Abmeldekosten etc.) sowie
- die Geltendmachung des Schadensersatzes bei der Versicherung des Unfallverursachers.
Kommt die Versicherung ihrer Entschädigungspflicht nicht nach, fordern wir unverzüglich die Schadensersatzansprüche gerichtlich ein.
In Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahren verteidigen wir die Mandanten gegen Vorwürfe der Verkehrs- oder Strafbehörden bei drohenden Verwarnungs- und Bußgeldern, Eintragungen von Punkten im Verkehrszentralregister, Führerscheinentzug, Geld-, Bewährungs- oder Haftstrafen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.