Kanzleiprofil
Rechtsanwalt Zachhuber ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Vertretung im Bereich des Verkehrsrechts.
Hierbei erfolgt insbesondere eine Beratung zu den Themen:
* Verkehrsunfälle und deren Regulierung
* Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
* Alkohol im Straßenverkehr
* Beratung zur Vorbereitung auf die MPU
* Autokauf und Leasing
* Führerscheinentzug
* Strafsachen
Wir vertrete Sie sowohl außergerichtlich, z.B. gegenüber den Versicherungen, wie auch im Bußgeldverfahren oder im Prozess kompetend und effizient.
Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist eine Beauftragung in der Regel für Sie kostenfrei, da die Anwaltskosten einen Teil des ersatzfähigen Schadens darstellen.
Möchten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin, in welchem dann ausführlich über Ihren konkreten Fall gesprochen werden kann, damit für Ihren Fall die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten ermittelt werden können.
Rechtsanwalt Michael Zachhuber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Verkehrsrecht" im Deutschen Anwaltverein.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.