Kanzleiprofil
Die Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei Weber, Preuß, Lehmann finden Sie an zwei Standorten in Berlin:
Standort Berlin Neukölln/Rudow, Neuköllner Str. 346, 12355 Berlin und
Standort Berlin Mitte, Lottumstraße 23, 10119 Berlin
Unser Team von vier Rechtsanwälten besteht ausschließlich aus Fachanwälten der unterschiedlichsten Rechtsgebiete:
Rechtsanwalt Markus Lehmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Roland Weber, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Lars Preuß, Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwältin Henrike Weber, Fachanwältin für Sozialrecht
Neben dem Bereich des Verkehrsrechts finden Sie bei uns daher auch in vielen anderen Rechtsgebieten jederzeit kompetente Ansprechpartner.
Sprechen Sie uns bei Fragen doch einfach an, wir versuchen immer, Ihnen auch bei anderweitigen Fragestellungen weiterzuhelfen. Sollten wir Ihnen dennoch in einem Fall nicht weiterhelfen können, sind wir bemüht, Ihnen in der Regel andere Kollegen und Spezialisten zu bennen.
Weitergehende Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auch auf unserer Homepage:
www.berliner-rechtsanwaltskanzlei.de
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.