schadenfix.de logo
ProfilbildMichael_Riemer

Michael Riemer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
12587 Berlin

langjährig spezialisiert auf alle verkehrs- und kraftfahrzeugbezogenen Rechtsprobleme wie Kauf- und Gewährleistungsfragen, Unfallschadenabwicklungen und weitere versicherungsrechtliche Angelegenheiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und auf Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt
RAK Berlin
Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Berliner Anwaltsverein,
Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein,

Kanzleiprofil

Wir sind eine seit 1991 in Berlin-Köpenick OT Friedrichshagen in der dortigen Haupteinkaufsstraße, der Bölschestraße, ansässige Rechtsanwaltssozietät (in Bürogemeinschaft mit einer Notarin), die neben weiteren Rechtsgebieten wie das Familien- und Arbeitsrecht mit allen Rechtsfragen rund um das Thema "Auto und Straßenverkehr/Versicherungen" befasst ist. Für nähere Ausführungen zu unserer Kanzlei und den dort tätigen Anwälten besuchen Sie bitte unsere Homepage.

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist jedoch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Wittik & Riemer
Michael Riemer
Bölschestr. 83
12587 Berlin
Tel.: 030 6452952
Fax.: 030 6451801

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !