Kanzleiprofil
Die Anwälte unserer Kanzlei sind auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Wir sind deshalb Ihr kompetenter Partner bei der Unfallschadensabwicklung und setzen Ihre Ansprüche kompromißlos durch. Bauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung.
Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir sind darauf spezialisiert, daß Ihr Schaden durch den Unfallverursacher vollständig und richtig reguliert wird. Versicherungen verzögern gern die Regulierung und nehmen Abzüge bei Ihren Ansprüchen vor. Dem steuern wir durch professionelles Schadensmanagement von Anfang an entgegen.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir klären Sie ggf. rechtzeitig auf. Kosten werden Sie nicht zu tragen haben, ohne vorher von uns darauf hingewiesen worden zu sein. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese ggf. unsere Kosten.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Erholen Sie sich während wir uns um die Abwicklung kümmern.
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, unterstützt Sie bei der Schadensermittlung (durch Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen, bei Personenschaden mit Ihrem Arzt) meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Lassen Sie sich nicht auf Sachbearbeiter von Versicherungen ein. Der Gegner ist ein schlechter Berater!
* Sie haben das Recht, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Sachverständigen und im Fall einer Reparatur ihre Werkstatt frei auszuwählen.
* Sie haben Anspruch Schmerzensgeld, auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt, wenn Sie verletzt wurden.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen notwendigen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Auf Wunsch empfehlen wir einen geeigneten Sachverständigen.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.