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Georg Hager

 
10629 Berlin

Wer die Kanzlei Hager & Partner betritt, begegnet fünf erfahrenen Juristen. Was sie verbindet, ist ihre Leidenschaft für das Recht. Seit 1987 arbeiten wir für mittelständische Unternehmen, Konzerne, Handwerksbetriebe und Privatpersonen. So ist Elisabeth Laaser-Hager Fachanwältin für Familienrecht und für Erbrecht, Nicole Stürmann Fachanwältin für Sozialrecht, während sich Georg D. Hager auf verschiedene Disziplinen des Zivilrechts konzentriert, seit über 30 Jahren auch auf alle Probleme rund um das Auto. Zwei Notariate sorgen dafür, dass Verträge schnell unter Dach und Fach kommen. Wir können unseren Mandanten umfassend weiterhelfen. Unterstützt werden wir bei der Problemlösung von unserem Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachanwälten. So garantieren wir eine optimale Betreuung.

RAK Berlin
Erbrecht
Familienrecht
Sozialrecht

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Hager & Partner betreut Unternehmen wie auch Privatpersonen. Über langjährige Erfahrung verfügen wir unter anderem im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, im Wettbewerbsrecht, im Urheber- und Markenrecht, im privaten Baurecht, im Arbeitsrecht,im Miet- und WEG-Recht und im Recht rund um das Auto (Schadensregulierung, Straf - und OWi-Verfahren).

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
HAGER & PARTNER GbR
Georg Hager
Schlüterstr. 28
10629 Berlin
Tel.: 030 327 60 40
Fax.: 03032760456

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !