Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Die Sozietät Dr. Hausmann & Dobberke Rechtsanwälte hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch. Sie bekommen garantiert noch am Tag des Unfalls oder des Ereignisses einen Termin bei uns. Wir kümmern uns um den Rest. Sämtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Unfallversicherung (oder ggf. mit gegenerischen Anwälten und Gerichten) wird durch uns abgewickelt, sie können sich den lästigen "Papierkrieg" sparen. Bei einem Verkehrsunfall, den sie nicht selbst verschuldet haben, hat die gegnerische Unfallversicherung nicht nur Ihren eigentlichen Schaden zu regulieren, sondern darüber hinaus auch die Kosten unserer Beauftragung zu übernehmen. Wir sorgen dafür, dass sämtliche Ihnen zustehenden Forderungen auch beglichen werden. Naturgemäß versuchen Versicherungen sehr oft, einzelne Schadenspositionen zu kürzen, um den Auszahlungsbetrag zu verringern. Unsere Erfahrung zeigt: Überlässt man es der gegnerischen Versicherung, den Schaden zu regulieren, kommt man häufig schlechter davon. Vertrauen Sie uns. Wir sind auf Ihrer Seite!
Kanzleiprofil
Die Sozietät Dr. Hausmann & Dobberke Rechtsanwälte ist eine unabhängige Berliner Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmen(insbesondere aus dem Mittelstand), Organisationen sowie Privatpersonen in ihren rechtlichen Angelegenheiten.
Eine engagierte und individuell auf den Mandanten abgestimmte juristische Beratung sowie kostentransparentes Arbeiten sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Juristisches Know-How und engagierte Partner streiten für Ihre Interessen und Ihren Erfolg.
Wir sind auf Ihrer Seite!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.