Carsten Hendrych

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 10789 Berlin

Anwaltsprofil

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


Sie sind geblitzt worden und Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot?


Oder Sie haben Ärger mit der Werkstatt oder beim Autokauf?


Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen rund ums Auto und helfe Ihnen gern bei der Lösung Ihrer Probleme.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Berlin

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Rechtsanwalt Carsten Hendrych, Fachanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - Verkehrsstrafrecht - Versicherungsrecht - Steuerrecht - Erbrecht | Weitere Kollegen in der Kanzlei: Rechtsanwältin Jeannette Ruttge-Joeres - Familienrecht - Erbrecht | Rechtsanwältin Grit Brettschneider, Vertrauensanwältin der Stiftung Gesundheit - Arbeitsrecht - Beamtenrecht/Öffentliches Dienstrecht - Medizinrecht - Baurecht - Betreuungsrecht | Rechtsanwalt Michael Tosberg - Allgemeines Vertragsrecht - Arbeitsrecht - Baurecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Carsten Hendrych

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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