Kanzleiprofil
In der Kanzlei für Verkehrsrecht werden ausschließlich verkehrsrechtliche Mandate bearbeitet. Für Mandanten und Kunden kann so ein hoher Spezialisierungsgrad gewährleistet werden.
Ein erstes Beratungsgespräch kann in der Regel kurzfristig angeboten werden.
Die Betreuung von Mandaten ohne ein persönliches Gespräch ist zwar nicht ideal, in der heutigen Zeit jedoch immer häufiger erforderlich. Die Kanzlei für Verkehrsrecht bietet dahe auch eine Betreuung per Telefon und mail an.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich, auch außerhalb der Bürozeiten, wenn Sie unterwegs sind und wenn Sie ohnehin keine Zeit haben, - erst recht nicht um zum Anwalt zu gehen. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und qualifizierte Hilfe: vom Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mit diesem Internet-Dienst können Sie uns jederzeit das, was Sie über den Unfall wissen durch Ausfüllen des Unfallfragebogens mitteilen.
Wir sind informiert und können Sie umgehend telefonisch oder bei einem kurzfristig vereinbarten Termin persönlich beraten. Am wichtigsten für Sie: wir machen umgehend Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend.
Wenn Sie gar keine Zeit haben, sich mit der Angelegenheit zu befassen - auch dies ist möglich.
In jedem Fall benötigen wir jedoch die von Ihnen unterschriebene einfach von unserer homepage www.kanzlei-fuer-verkehrsrecht.de auszudruckende Vollmacht (per Fax oder Briefpost), um Sie anwaltlich zu vertreten.
Sie hatten einen Verkehrsunfall.
1. Sie schildern uns die Unfalldaten, telefonisch, im persönblichen Gespräch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen.
2. Nutzen Sie den Fragebogen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und melden den Schaden der gegnerischen Versicherung.
3. Wenn Sie uns beauftragen, sollten Sie sich Ihrerseits nicht in Verbindung mit der gegnerischen Versicherung setzen, da deren Mitarbeiter darauf geschult sind, Ihre Ansprüche möglichst gering zu halten. Auch gegenüber der Polizei sollten Sie dann lediglich angeben, dass Sie anwaltlich vertreten sind und keine weiteren Angaben machen.- Um alles andere kümmern wir uns.
4. Sämtliche Korrespondenz sollte dann über unsere Kanzlei laufen.
5. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Schaden bestmöglich dokumentieren. Denken Sie jedoch gleich von Anfang an daran, Erste-Hilfe-Schein, Rechnungen usw. aufzubewahren.
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Doch auch eine fiktive Abrechnung kommt in Frage, wenn Ihr Fahrzeug keinen "wirtschaftlichen Totalschaden" erlitten hat.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls bzw. Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Grundsätzlich steht Ihnen auch Ersatz aller weiteren durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…)zu. Gerade diesbezüglich sollten Sie sich jedoch frühzeitig fachanwaltlich beraten lassen. Wir erleben immer wieder, dass Mandanten aufgrund von Falschberatung durch Bekannte, die Werkstatt oder die gegnerische Versicherung auf ihren Kosten "sitzen bleiben".
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Lassen Sie sich einen wirklich unabhängigen Sachverständigen von Ihrem Fachanwalt empfehlen. Auf keinen Fall sollten Sie akzeptieren, dass Ihnen die gegnerische Versicherung ihren Sachverständigen "vorbeischickt". Dies mag zwar zunächst für Sie einfacher sein. Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige hat jedoch für gewöhnlich in erster Linie die Interessen der Versicherung - also einen möglichst geringen Schaden - im Sinn.
* Hierzulande fällt das Schmerzensgeld deutlich geringer aus als beispielsweise in den USA. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass Sie im Rahmen des hier Üblichen einen angemessenen Ausgleich erhalten und behält weitere Posten, wie etvl. Spätschäden und Rentenausfälle im Auge.
Wurden Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt, zahl der Unfallgegner bzw. sein Versicherer sämtliche durch den Unfall verursachte Kosten- auch Ihre fachanwaltliche Vertretung und ggf. den Sachverständigen.
Ihnen selbst als dem Geschädigten entstehen dann keine Kosten.
Manchmal stellt sich im weiteren Verlauf heraus, dass Ihnen eine Mitschuld zugeschrieben wird. Dann kommen auf Sie grundsätzlich auch Kosten für die anwaltliche Vertretung zu, deren Höhe sich nach dem Umfang der Mitschuld (Quote) und der Höhe des Schadens richtet. Gerade in diesen Fällen sollten Sie sich jedoch anwaltlich vertreten lassen, damit Ihnen nicht eine (zu große) Teilschuld zugeschrieben wird.
Am einfachsten ist die Lage für Sie, wenn Sie rechtschutzversichert sind, weil dann außer in speziellen Konstellationen entweder die gegnerische Versicherung oder Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt.
Sollten Sie sich unsicher sein hier unser Angebot: Wir bieten für eine Pauschale von 75 Euro eine Erstberatung an, für die meist sinnvolle Akteneinsicht erheben wir zusätzlich lediglich die behördliche Versendungspauschale von 12 Euro. Sollte eine weitergehende anwaltliche Vertretung - z.B. vor Gericht - erforderlich werden, rechnen wir die bereits bezahlte Erstberatungsgebühr auf diese an.
In jedem Fall helfen wir Ihnen, Ihr "finanzielles Risiko" abzuschätzen und weisen Sie auf anfallende Gebühren hin.
So müssen Sie nicht befürchten, im Nachhinein von unerwarteten Kosten überrollt zu werden.