Unfallschaden? Bußgeld? Führerscheinproblem? In der Rechtsanwaltskanzlei Carsten Meinecke wird Ihnen schnell und kompetent geholfen.
Das sind unsere Leistungen im Verkehrsrecht:
- Wir bieten Ihnen einen ersten – möglichst zeitnahen – Besprechungstermin an.
- Wir schalten bei Bedarf einen freien Sachverständigen ein.
- Ihre Schadensersatzansprüche werden umgehend, nach Möglichkeit an dem auf die Besprechung folgenden Arbeitstag geltend gemacht.
- Die Feststellung des Versicherers über den Rundruf und die Fertigung des Aufforderungsschreibens erfolgen parallel.
- Standardinhalt des ersten Aufforderungsschreibens ist:
- Sachverhaltsdarstellung
- Angabe über Ihre Vorsteuerabzugsberechtigung
- Angabe über das Bestehen einer Vollkaskoversicherung
- Angabe Ihrer Kontoverbindung und – soweit bekannt – der Zessionare
- Hinweis auf etwaige polizeiliche Unfallaufnahme
- Beifügung einer Vollmacht
- Die Auszahlung der Schadensersatzleistung wird grundsätzlich direkt an Sie bzw. an Ihre Zessionare verlangt.
- Sofern uns die Kfz-Werkstatt bekannt ist, werden wir sie umgehend über die Bearbeitung des Schadensfalles durch uns informieren, verbunden mit dem Angebot, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
- Wir arbeiten zügig und nutzen für alle verkehrsrechtlichen Mandate den Service von e.Consult (Web Akte Kfz-Schaden). So können wir Ihren Unfallschaden noch schneller mit der Versicherung regulieren und Deckungsanfragen an Ihre Rechtsschutzversicherung schicken.
Rechtsanwalt Carsten Meinecke ist Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V. und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV.
Kanzleiprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen des Verkehrsrechts.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.