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Dr. Hartmut Breuer

 
12489 Berlin

RAK Berlin

Kanzleiprofil

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich alle Beteiligten die berechtigte Frage: Was ist nun tun? Wer kann mir helfen? Wie bekomme ich meinen Schaden ersetzt? Natürlich ist die Versicherung des Unfallgegners schnell mit ihren Hilfsangeboten zur Hand. Achtung - aber keine Versicherung zahlt freiwillig mehr als unbedingt notwendig. Es zählt immer die preiswerteste Lösung. Außerdem warum lassen Sie den anderen die Schadenshöhe bestimmen? Wählen Sie Ihren Gutachter und Anwalt Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich nicht vertrösten und hinhalten. Nehmen Sie Ihre Rechte mit unserer Hilfe unverzüglich wahr! Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, insbesondere * Schadensersatz * Restwert * Nutzungsausfall * Mietwagen * Schmerzensgeld * Verdienstausfall * Ersatz der Heilbehandlungskosten * Haushaltsführungsschaden * Vollkaskoversicherung Wichtig ist, * Sie können Ihren Rechtsanwalt auswählen! * Sie können Ihren Gutachter auswählen! * Sie können Ihre Reparaturwerkstatt wählen! * Sie können entscheiden, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen! Wir beraten Sie bei Ihren Schritten. Wir beraten und unterstützen Sie gegenüber der Polizei in einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren: In Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen ist eine Verteidigung ohne Hilfe eines Anwalts kaum möglich. Der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall hat insbesondere Auswirkungen auf die Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf den Versicherungsschutz. Es droht fast immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Auch wenn der Vorwurf zutreffend scheint, sollte immer ein Anwalt zunächst um Rat gefragt werden. Fehler zu Beginn sind meist nicht mehr zu korrigieren. Ihre persönlichen angeführten Argumente sind häufiger belastend als entlastend. * Geschwindigkeitsüberschreitung * Rotlichtverstöße * Abstand * Trunkenheit im Straßenverkehr * Punkte * Drogen * Fahrverbot * Entzug der Fahrerlaubnis / des Führerscheins * Unfallflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort * Sperrfrist * MPU * Wiedererteilung der Fahrerlaubnis * Fahrerlaubnis auf Probe

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu


Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
RechtsanwaltsKanzlei Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dr. Hartmut Breuer
Dörpfeldstraße 34
12489 Berlin
Tel.: 03042010823
Fax.: 03041010824

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !