Kanzleiprofil
Rechtsanwalt André Mors ist Partner in der Kanzlei Noack-Eichler-Mors & Partner - in 13347 Berlin - Wedding / Reinickendorf. Als Fachanwalt für Strafrecht bearbeitet er die Fachgebiete Strafrecht und Verkehrsrecht. Die Tätigkeit als "Verkehrsanwalt" umfaßt dabei die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung.
Als weitere Schwerpunkte werden in der Kanzlei durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte die Schwerpunkte Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Baurecht, Familienrecht, Grundstücksrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht bearbeitet. Im Sozialrecht besteht dabei ein Schwerpunkt in der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistungen nach dem ALG II (Harz IV).
Lage
Die Kanzlei befindet sich in Berlin Wedding am Beginn der Schulzendorfer Straße / Ecke Müllerstraße. Sie erreichen Sie bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Eine gute Anbindung besteht an den S-Bahn Ring über den S-Bahnhof Wedding. Ebenso können Sie die U-Bahn über den U-Bahnhof Reinickendorfer Straße (U 6) benutzen. In unmittelbarer Nähe der Kanzlei sowie direkt auf dem Grundstück hinter der Kanzlei stehen Parkplätze zur Verfügung.
Kontakt
Wir sind telefonisch oder auch per email für unsere Mandanten erreichbar.
Weitere Informationen und auch Formulare können unter www.rechtsanwalt-wedding.de / www.anwalt-wedding.de abgerufen werden.
Verkehrsunfälle passieren leider täglich. Damit Sie nach einem Unfall nicht "allein da stehen" und Ihre Ansprüche sachgerecht durchgesetzt werden, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Unser Büro ist im Schadensfall für Sie erreichbar und um eine schnelle und umfassende Schadensabwicklung bemüht.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Was müssen Sie im Schadensfall tun?
1. Sie nehmen entweder telefonisch oder per Fax oder auch rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen Kontakt zu unserem Büro auf.
2. Wir setzen uns mit Ihnen unverzüglich in Verbindung und übernehmen neben einer umfassenden Beratung und Betreuung die Regulierung der Schadens- und Schmerzensgeldanprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.