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Henning Hamann

Fachanwalt Verkehrsrecht  
33604 Bielefeld

Herr Rechtsanwalt Henning Hamann absolvierte ab Oktober 1996 sein Studium an der Universität Bielefeld und im späteren Verlauf auch sein Referendariat beim Landgericht Bielefeld. Im Jahr 2002 schloss er das Studium mit dem ersten Staatsexamen, die gesamte Ausbildung dann im Jahr 2004 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen (OLG Hamm) ab. Ebenfalls im Jahr 2004 erfolgte dann auch die Zulassung zum Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Hamm.

Bereits seit Anfang des Jahres 2003 arbeitete Herr Rechtsanwalt Hamann als Rechtsreferendar in der Sozietät der Rechtsanwälte Werner und Partner, aus welcher im Sommer 2004 die heutige Sozietät Rechtsanwälte Steinhüser pp. hervorging. Dadurch war er frühzeitig in der Lage, auch schon vor der Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln.

Herr Rechtsanwalt Hamann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Anwaltverein Bielefeld e.V. sowie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.

Im Jahr 2007 absolvierte Herr Rechtsanwalt Hamann einen Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht mit hervorragenden Ergebnissen. Der zuständige Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer Hamm hat daraufhin festgestellt, dass Rechtsanwalt Henning Hamann auf dem Gebiet des Verkehrsrechts über besondere theoretische und praktische Kenntnisse verfügt und gestattet ihm deshalb, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zusätzlich zu der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt zu führen.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Steinhüser & Kollegen beschäftigt sich seit über 30 Jahren im Schwerpunkt mit dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht. Einen Eindruck vom Umfang unserer Tätigkeiten erhalten Sie auf unserer Homepage unter http://www.ra-bielefeld.de Die Rechtsanwälte Frank Werner und Henning Hamann sind beide befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen, nachdem sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer in Hamm ein auf diesem Gebiet besonderes theoretisches Wissen sowie eine überdurchschnittliche praktische Erfahrung nachgewiesen haben. Wir regulieren Verkehrsunfälle deutschlandweit.

Anwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe. Insbesondere den Faktor "Zeit" sollten Sie dabei nicht unterschätzen. Je schneller wir in die Unfallregulierung eingebunden sind, desto besser sind wir in der Lage, Ihre Ansprüche zeitnah und vollständig zu realisieren.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Weitere Informationen bezüglich der Ihnen zustehenden Ansprüche haben wir für sie auf unserer Homepage unter www.ra-bielefeld.de/unfall.html zusammengestellt.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Steinhüser, Sievert, Werner & Hamann
Henning Hamann
Detmolder Str. 33
33604 Bielefeld
Tel.: 0521 3057150
Fax.: 0521 3057152

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