• Jahrgang 1955
• Studium in Tübingen
• Anschließend von 1982 bis 1985 wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jürgen Baumann, Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Tübingen. In dieser Zeit habe ich auch zum Doktor Jur. promoviert.
• Rechtsanwalt seit 1983, hauptberuflich seit 1985.
• Meine Tätigkeitsschwerpunkte lagen dabei schon immer bei der Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen sowie bei der Regulierung von Unfallschäden. Folgerichtig habe ich mich zeitnah mit der Schaffung der jeweiligen Fachanwaltsbereiche in diesen Bereichen qualifiziert und weiter spezialisiert.
• Fachanwalt für Strafrecht seit 1999
• Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2005
• Außer in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bin ich auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Schobinger & Partner - Ihr Fach-Anwaltshaus in Böblingen! Ein Anwalt der alles kann ist in der Regel überfordert, wenn es in die Tiefe geht. Daher haben wir uns jeweils spezialisiert. Wir sind Fachanwälte oder spezialisierte Anwälte und Anwältinnen in vielen Bereichen mit teilweise über 20-jähriger Erfahrung auf den jeweiligen Gebieten. Jeder ist Spezialist auf seinem Gebiet und überlässt im Interesse des Mandanten andere Sachen denen, die darauf spezialisiert sind. Zudem besitzen einige unserer Berater auch die Qualifikation als Familien- oder Wirtschaftsmediatoren, die Ihnen dabei helfen, Interessenkonflikte in einem außergerichtlichen und nicht öffentlichen Konfliktlösungsverfahren unter Schonung finanzieller Resourcen und bei Wahrung bestehender Beziehungen zu bewältigen. Damit wir uns auch morgen noch als Spezialisten bezeichen können, bilden wir uns kontinuierlich weiter. Die Konkurrenz einer wachsenden Anzahl von Anwälten und anderer Beratern, die meist ohne entsprechende juristische Kenntnisse – aber billig – Rechtsrat erteilen, hat uns dazu bewogen, den niedrigen Preisen eine hohe Qualität unserer Beratungsleistungen entgegenzusetzen. An den Fachanwaltsbezeichnungen können Sie bereits erkennen, dass diese Partner eine umfangreiche Spezialausbildung auf sich genommen haben und gesetzlich dazu verpflichtet sind, auf diesem Gebiet jährlich eine Mindestanzahl an Fortbildungsstunden zu absolvieren. Aber auch die Kolleginnen und Kollegen ohne Fachanwaltsbezeichnung haben sich jeweils auf spezielle Rechtsgebiete konzentriert, in denen sie Spezialkenntnisse besitzen, entsprechende Berufserfahrung mitbringen und laufende Fortbildung betreiben. Sie sind auf Rechtsgebieten tätig, in denen es noch keine Fachanwaltsbezeichnungen gibt oder erwerben auf ihrem Gebiet demnächst die Qualifikation zum Fachanwalt. Informieren Sie sich dazu auf den jeweiligen Seiten unserer Kolleginnen und Kollegen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Verlassen Sie sich nicht auf die Empfehlungen vermeintlicher Unfallhelfer oder gar der Versicherung Ihres Unfallgegners, die Ihnen anbietet, alles für Sie zu regeln! Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wenn dies der Fall sein sollte, kann dies bei der Bearbeitung berücksichtigt werden, so dass Ihnen auch hier keine Kosten entstehen. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu, damit Sie entscheiden können, ob eine solche Mithaftung berücksichtigt werden soll. Wir erledigen auch die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für sie. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch, direkt per E-Mail oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes und/oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten (Achtung gerade hier kann viel falsch gemacht werden), Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Bei geringeren Schäden finden wir eine günstigere Möglichkeit zur Schadensfeststellung.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dann müssen keine Gerichtskostenvorschüsse vorfinanziert werden. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, klären wir Sie vorab darüber auf, so dass Sie immer entscheidend Art und Umfang der Regulierung mitbestimmen können.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
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