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Carsten Dorsch

 
53173 Bonn

RAK Köln

Verkehrsrecht in Bonn



Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Dieser für Sie kostenlose Internetdienst hilft dabei, die Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu vereinfachen.

Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit in Verkehrsunfallsachen werden im Rahmen der Haftung des Unfallverursachers von dessen Versicherung übernommen. Rechtsanwaltskosten kommen also insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.



So einfach geht das


Sie hatten einen Verkehrsunfall? 

Schildern Sie mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr per Email, besser noch über den Unfallfragebogen. Ich setze mich anschließend mit Ihnen in Verbindung und mache Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend.


Was steht Ihnen zu




Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

  • Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. 
  • Ihnen steht Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…) zu.
  • Ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.



Kosten


Als Geschädigtem eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. 

Ausnahmen gelten dann, wenn eine alleinige Unfallverursachung durch den Gegner nicht festgestellt werden kann und sich die Haftung auf mehrere Beteiligte verteilt. In diesen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur die auf den tatsächlich nach dem Verhältnis der Haftungsquoten angefallenen Anteil. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen aber auch bei der außergerichtlichen Schadensregulierung die verbleibende Lücke. 

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, werden auch die insoweit angefallenen Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Deswegen ist es ratsam, die Versicherungsdaten bereits mit der Unfallmeldung mitzuteilen.   


Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Carsten Ch. Dorsch
Carsten Dorsch
Rüngsdorfer Str. 1a
53173 Bonn
Tel.: 0228 / 688 990 90
Fax.: 0228 / 688 990 99

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