Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Dieser für Sie kostenlose Internetdienst hilft dabei, die Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu vereinfachen.
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit in Verkehrsunfallsachen werden im Rahmen der Haftung des Unfallverursachers von dessen Versicherung übernommen. Rechtsanwaltskosten kommen also insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Schildern Sie mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr per Email, besser noch über den Unfallfragebogen. Ich setze mich anschließend mit Ihnen in Verbindung und mache Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
Als Geschädigtem eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.
Ausnahmen gelten dann, wenn eine alleinige Unfallverursachung durch den Gegner nicht festgestellt werden kann und sich die Haftung auf mehrere Beteiligte verteilt. In diesen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur die auf den tatsächlich nach dem Verhältnis der Haftungsquoten angefallenen Anteil. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen aber auch bei der außergerichtlichen Schadensregulierung die verbleibende Lücke.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, werden auch die insoweit angefallenen Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Deswegen ist es ratsam, die Versicherungsdaten bereits mit der Unfallmeldung mitzuteilen.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
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