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ProfilbildArno_de Wyl

Seit 1995 als Rechtsanwalt tätig - mit nachhaltigem Schwerpunkt im Verkehrsrecht.

RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

Kanzleiprofil

RA Arno de Wyl ist seit 15 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und u.a. mit Schwerpunkt im Verkehrszivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Bedenken Sie als Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aber auch eines Verkehrsunfalls immer die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt beratend hinzuzuziehen. In Bußgeldangelegenheiten geht es oftmals neben einer empfindlichen Geldbuße odere einem Verwarnungsgeld um die kurzfristige (Fahrverbot) bis langfristige (Entziehung) Sicherung des Fahrerlaubnis. Hier ist eine Beratung notwendig, um die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversichertung werden die Rechtsanwaltskosten regelmäßig übernommen. Nach einem unverschuldeten bzw. verschuldeten Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen, die überwiegend juristische Prüfungen notwenig machen. Verlassen Sie sich nicht auf die "Hinweise" Ihrer Werkstatt, der Polizei oder gar der gegenerischen Versicherung! Bei unverschuldten Unfällen müssen die Anwaltskosten ganz bei teilweise verschuldeten Unfällen zumindest anteilig von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden. Auch hier könnte eine Rechtsschutzversicherung behilflich sein.

UNFALL GEHABT? DROHEN PUNKTE?

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Rechtsanwalt gern telefonisch zur Verfügung.


Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Wir betreuen Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Selbstverständlich werden wir auch regional für Sie tätig, u.a. in den Bereichen Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Wilhelmshaven, Aurich, Leer, Zetel, Neuenburg, Bockhorn, Friedeburg, Wittmund, Brake, Elsfleth, Berne, Ovelgönne, Nordenham, Westerstede, Wiefelstede, Rastede, Friesland, Ammerland, Wesermarsch Varel und Ostfriesland.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu


Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten


Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
RA-Kanzlei de Wyl
Fachanwalt Arno de Wyl
Mitteldeichstraße 33
26919 Brake
Tel.: 04401-5001
Fax.: 04401-5003

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !