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Hans-Christoph Hellmann

 
30938 Burgwedel

ach dem Abitur habe ich in Jena das Jura-Studium aufgenommen, es in Hannover fortgesetzt und im April 2002 in Göttingen das erste Examen bestanden. Schwerpunkte während des Studiums waren Strafrecht, Verfassungsrecht und Arbeitsrecht. Ferner war ich als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Straf- u. Strafprozessrecht bei meinem jetzigen Doktorvater tätig. Anschließend legte ich im August 2004 in Hannover das zweite juristische Staatsexamen mit Erfolg ab.



Derzeit promoviere ich nebenbei im Wirtschaftsstrafrecht. Das Thema befasst sich mit dogmatischen Grundfragen im Bereich von Untreue und Subventionsbetrug.

Seit dem 21.10.2004 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein, vorallem in den Arbeitsgemeinschaften für Verkehrsrecht, und Versicherungsrecht.

Ich habe am Fachlehrgang Versicherungsrecht (120 Fortbildungsstunden und 3 Klausuren) erfolgreich teilgenommen. Der Lehrgang ist die theroetische Voraussetzung für den Fachanwalt Versicherungsrecht, den ich voraussichtlich im Sommer beantragen werde.

Meine Steckenpferde sind die Haftung rund ums Auto, die Haftung der Versicherungsvermittler, sowie die Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten / Straftaten mit Bezug zu Betäubungsmitteln oder anderen Drogen.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Forum junger RA
DAV
Arge Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Die Kanzlei wurde im Mai 2005 von Rechtsanwalt Hellmann gegründet, welcher seit 2004 ununterbrochen in Burgwedel als Anwalt tätig ist und seit Anfang 2010 als Fachanwalt für Versicherungsrecht besonders qualifiziert ist. Wir beschäftigen uns sonst schwerpunktpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Familienrecht, dem Erbrecht, dem Strafrecht sowie mit dem (gewerblichen) Mietrecht. Neben den exklusiven Spezialgebieten beraten und vertreten wir Sie auch in allen anderen Gebieten. Dort vermitteln wir Sie mit dem Anspruch kompetenter und spezialisierter Beratung auf Wunsch gern an einen unserer ausgewählten Kooperationspartner. Unsere Dienstleistungen bieten wir für Sie auch überregional an und beraten oder vertreten Sie daher gerne weit über Burgwedel hinaus. Unsere Kanzlei ist in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts Burgwedel, daher nehmen wir auch für auswertige Kanzleien gerne Gerichtstermine in Untervollmacht wahr. Unsere Kanzleiräume befinden sich am Eiermarkt 2 in 30938 Burgwedel (Großburgwedel). Dieser Standort ist bequem über die nahe gelegene Bundesautobahn A7 erreichbar, Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung. Die Stadt Burgwedel ist nordöstlich von Hannover gelegen und ist von dort in wenigen Autobahnminuten erreichbar.

Anwalt für Verkehrsrecht in Burgwedel

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Hans-Christoph Hellmann
Eiermarkt 2
30938 Burgwedel
Tel.: 05139 9703334
Fax.: 05139 9703335

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !