Kanzleiprofil
Die Anwaltssozietät Dr. Blanke | Colshorn ist hervorgegangen aus der Fusion der Sozietäten Dr. Blanke & Partner und Dr. Weise & Partner im Jahr 2008. Sie berät ihre Mandanten außergerichtlich und vertritt sie in Prozessen vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Um die Interessen der überwiegend mittelständischen, institutionellen und privaten Klientel qualifiziert zu vertreten und durchzusetzen, stehen auf nahezu allen Gebieten des Zivil- und Strafrechts kompetente und engagierte Berater für Sie zur Verfügung. Sie erreichen uns in Celle, Winsen und Naumburg.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihrer Mithaftung.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
* Sie haben bei Personenschäden Anspruch auf Schmerzensgeld, Entschädigung des Verdienstausfalls sowie Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie für den Unfall nicht haften. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts; denn die Rechtsanwaltsgebühren gehören zum Schaden. Hilfreich ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mithaftung oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.