Wolfgang J. Paul

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 09119 Chemnitz

Anwaltsprofil

Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt in Chemnitz zugelassen und arbeite seitdem im Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht, Autorecht, Schaden-/Haftpflichtrecht und Strafrecht (hier vor allem in den Bereichen der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren). 


Ich bezeichne mich als "bekennender Autorechtler".


Zusatzqualifikation 2008: erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Verkehrsrecht


 



Impressum 


Rechtsanwalt Wolfgang J. Paul


Partner der Kanzlei Albinus & Paul PartG


Neefestraße 26,


D-09119 Chemnitz


 


Telefon: 0371/90 94 650


Fax: 0371/90 94 659


E-Mail: anwalt@albinus-paul.de


 


Steuernummer: 215/188/02108


USt-IDNr. DE246094188


Finanzamt: Chemnitz Mitte


Ich bin als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland bei der


Rechtsanwaltskammer Sachsen


Glacisstraße 6
01099 Dresden

Tel.: 0351/31 85 90
Fax: 0351/ 336 08 99
E-Mail: info@rak-sachsen.de,


zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.


Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde mir in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Sachsen) verliehen. Die für die Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie www.brak.de


 


Haftpflichtversicherung: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 200.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Ich bin bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG mit 1.000.000 € Versicherungssumme haftpflichtversichert.




 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Sachsen

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Albinus & Paul PartG ist eine interdisziplinäre Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Chemnitz. Einen Überblick über die Kanzlei und das von uns angebotene Leistungsspektrum erfahren Interessierte unter www.albinus-paul.de

 

Beratungsschwerpunkte innerhalb der Rechtsberatung:

  • Verkehrsrecht
  • Autorecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Schadensersatzrecht

 

Unsere Kanzlei steht allen Ratsuchenden gern auch in anderen Rechtsangelegenheiten sowie bei Fragestellungen mit steuerlichem Bezug zur Verfügung.


 

Anwalt für Verkehrsrecht in Chemnitz

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen, d.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben (bei voller Haftung des Unfallgegners) und der für Sie geltend gemachte Schaden vollständig reguliert wird (siehe Kosten). Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet im Falle der Mandatierung den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

- Sie haben grundsätzlich das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen (Reparaturfall).

- Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes und/oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt (Personenschaden).

- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Die Liste ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Unser Ziel ist, dass Sie nach dem Unfall wieder so gestellt werden wie vor dem Unfall. Stellen Sie die Probe auf's Exempel!

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung (nicht nur, aber erst recht) für den Fall einer Mithaftung und für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch ohne Rechtsstreit können Kosten auf Sie zukommen, nämlich auch dann, wenn der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer den geltend gemachten Schaden nicht vollständig erstattet. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer muss nur die Gebühren aus dem Gegenstandswert erstatten, der dem Regulierungsbetrag entspricht. Sollten wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Wolfgang J. Paul

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 9119 Chemnitz

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

Anwaltsprofil

Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt in Chemnitz zugelassen und arbeite seitdem im Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht, Autorecht, Schaden-/Haftpflichtrecht und Strafrecht (hier vor allem in den Bereichen der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren). 


Ich bezeichne mich als "bekennender Autorechtler".


Zusatzqualifikation 2008: erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Verkehrsrecht


 



Impressum 


Rechtsanwalt Wolfgang J. Paul


Partner der Kanzlei Albinus & Paul PartG


Neefestraße 26,


D-09119 Chemnitz


 


Telefon: 0371/90 94 650


Fax: 0371/90 94 659


E-Mail: anwalt@albinus-paul.de


 


Steuernummer: 215/188/02108


USt-IDNr. DE246094188


Finanzamt: Chemnitz Mitte


Ich bin als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland bei der


Rechtsanwaltskammer Sachsen


Glacisstraße 6
01099 Dresden

Tel.: 0351/31 85 90
Fax: 0351/ 336 08 99
E-Mail: info@rak-sachsen.de,


zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.


Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde mir in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Sachsen) verliehen. Die für die Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie www.brak.de


 


Haftpflichtversicherung: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 200.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Ich bin bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG mit 1.000.000 € Versicherungssumme haftpflichtversichert.




 

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Sachsen

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Albinus & Paul PartG ist eine interdisziplinäre Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Chemnitz. Einen Überblick über die Kanzlei und das von uns angebotene Leistungsspektrum erfahren Interessierte unter www.albinus-paul.de

 

Beratungsschwerpunkte innerhalb der Rechtsberatung:

  • Verkehrsrecht
  • Autorecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Schadensersatzrecht

 

Unsere Kanzlei steht allen Ratsuchenden gern auch in anderen Rechtsangelegenheiten sowie bei Fragestellungen mit steuerlichem Bezug zur Verfügung.


 

Anwalt für Verkehrsrecht in Chemnitz

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen, d.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben (bei voller Haftung des Unfallgegners) und der für Sie geltend gemachte Schaden vollständig reguliert wird (siehe Kosten). Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet im Falle der Mandatierung den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

- Sie haben grundsätzlich das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen (Reparaturfall).

- Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes und/oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt (Personenschaden).

- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Die Liste ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Unser Ziel ist, dass Sie nach dem Unfall wieder so gestellt werden wie vor dem Unfall. Stellen Sie die Probe auf's Exempel!

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung (nicht nur, aber erst recht) für den Fall einer Mithaftung und für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch ohne Rechtsstreit können Kosten auf Sie zukommen, nämlich auch dann, wenn der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer den geltend gemachten Schaden nicht vollständig erstattet. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer muss nur die Gebühren aus dem Gegenstandswert erstatten, der dem Regulierungsbetrag entspricht. Sollten wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.