Jahrgang 1967 - studierte an der Universität des Saarlandes - seit 1996 als Rechtsanwalt in Dillingen tätig. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowie Zwangsvollstreckungrecht
Kanzleiprofil
Unsere Kanzlei ist als Dienstleister in den Bereichen Steuer- und Rechtberatung in Dillingen/Saar tätig. Die vorhandenen steuerlichen und juristischen Kompetenzen der Kanzlei ermöglichen es, bei vielen Problemstellungen unseren Mandanten Lösungen "aus einer Hand" zu schaffen, da wir unsere steuerlichen und juristischen Leistungen unter einem Dach anbieten können. Die Kanzlei existiert inzwischen - seit über 50 Jahren - in langjähriger Familientradition. Dies ist nicht zuletzt der persönlichen Betreuung unserer Mandanten zu verdanken, die uns teilweise seit Kanzleigründung die Treue halten. Die juristische Abteilung gehört seit 1991 zu unserem Serviceangebot. Wir pflegen eine faire und vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Hierzu zählt für uns eine kurzfristige Erreichbarkeit der Sachbearbeiter und möglichst kurzfristige Klärung von Anfragen. Durch regelmäßige Fortbildung der Kanzleiinhaber und unserer Mitarbeiter können wir eine aktuelle und qualitativ wertige Beratungsleistung erbringen. Bei Interesse stehen wir zu einem unverbindlichen Gespräch für Sie gerne bereit.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner alleine haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.