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Rainer Budde

 
58239 Schwerte

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Rainer Sonntag und Anke Hansmann aus Dortmund hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt und Notar
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Familienrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Anwaltsgemeinschaft von Fachanwälten - was bedeutet das? Die Anwälte unseres Büros sind auf bestimmte Sachgebiete spezialisiert. Dies gewährleistet nicht nur eine genauere Rechtskenntnis des jeweiligen Arbeitsbereiches, sondern auch größere Erfahrung. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist unsere Kanzlei gleich mit zwei Fachanwälten vertreten: Rechtsanwältin Hansmann und Rechtsanwalt Sonntag Voraussetzung für die Zulassung als Fachanwalt ist der vom Anwalt zu führende Nachweis, daß er in erheblichem Umfang auf dem jeweiligen Rechtsgebiet tätig ist, wobei, je nach Sachgebiet, besonderer Nachweis von Art und Umfang bearbeiteter Fälle erbracht werden müssen. Hinzu kommen Fachanwaltslehrgänge mit Abschlußprüfungen. Nach der Qualifikation zum Fachanwalt hat sich dieser regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zu beteiligen. Die Teilnahme muß nachgewiesen werden. Insgesamt kann somit der Fachanwalt als nachgewiesener Spezialist für das angegebene Sachgebiet bezeichnet werden. Eine Spezialisierung ist unserer Auffassung nach Voraussetzung für den Erwerb von Sachkenntnis und Erfahrung, die dem Mandanten zugute kommt. Der Fachanwalt ist der Spezialist, der seine Qualifikation nachgewiesen hat. Dies unterscheidet die ausgewiesene Fachanwaltschaft von der bloßen Angabe eines Tätigkeits- oder Interessenschwerpunktes.

Anwalt für Verkehrsrecht in Dortmund

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Die Kontaktaufnahme und das erste (Telefon-)Gespräch über die Frage der Mandatierung sind nicht mit Kosten verbunden.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die wichtigsten Daten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt und Notar Rainer Budde
Rainer Budde
Graf-Adolf-Str. 51
58239 Schwerte
Tel.: 02304 13017
Fax.: 02304 12508

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !