In die Situation, anwaltliche Hilfe nach einem Verkehrsunfall zu benötigen,
kann man sehr schnell kommen.
Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Ich befasse mich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung
von Verkehrsangelegenheiten, und zwar sowohl zivilrechtlich als auch
straf- und bußgeldrechtlich.
Mehr über die Kanzlei erfahren Sie, wenn Sie meine Homepage
"www.goetzken.de" aufrufen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über meinen Unfallfragebogen.
Es ist also selbstverständlich nicht erforderlich, dass Sie den
Unfallfragebogen ausfüllen.
2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung und kläre die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.
3. Sie haben selbstverständlich
auch die Möglichkeit, zunächst einmal telefonisch Kontakt mit mir
aufzunehmen und mit mir darüber zu sprechen, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist,
einen Rechtsanwalt einzuschalten.
4. Jede Kontaktaufnahme mit mir ist
zunächst einmal völlig unverbindlich für Sie. Einen Auftrag, für Sie tätig zu werden, erteilen Sie mir nur dann, wenn wir telefonisch oder persönlich miteinander gesprochen haben.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
Ich berate Sie über die Ihnen zustehenden Ansprüche.
Häufig treten auch bei zunächst einfach erscheinenden Regulierungen Fragen auf, die anwaltlicher Hilfe bedürfen.
Ich erwähne folgende Beispiele:
Wann kann ein Geschädigter einen Sachverständigen einschalten? Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer? Wann kann ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung und auf Erstattung von Mietwagenkosten geltend gemacht werden? Wie kann abgerechnet werden, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, aber keine Reparatur durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage eines Sachverständigen-Gutachtens reguliert werden soll? Welche Ansprüche können bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geltend gemacht werden? Welche Ansprüche können bei einem
Personenschaden geltend gemacht werden?
Wann muss mit Einwendungen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zur Haftung dem Grunde nach gerechnet werden?
Diese Fragen geben nur einen groben Überblick über die Probleme, die im Zusammenhang mit der Regulierung eines Unfallschadens auf den Geschädigten zukommen können und die in der Regel durch einen Anwalt gelöst werden sollten.
Es darf dabei nie vergessen werden, dass Sie auf der Seite der gegnerischen Haftpflichtversicherung stets Ansprechpartner haben, die sich von morgens bis abends mit der Regulierung von Unfallschäden befassen und daher die Materie sehr gut kennen.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989.
Kosten können dem Geschädigten entstehen, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Alleinschuld des Unfallgegners nicht anerkennt. In einem solchen Fall ist es aber äußerst schwierig, ohne anwaltliche Hilfe zu einem Erfolg zu kommen.
Unproblematisch ist die Kostenfrage in der Regel für Geschädigte, die eine
Rechtsschutzversicherung besitzen. Ich bin Ihnen gerne bei der Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung behilflich.