Kanzleiprofil
Die Unternehmensphilosophie
Die für Sie bestmögliche Leistung innerhalb einer für Sie und uns betriebswirtschaftlich vertretbaren Zeit zu erbringen ist unser vordringlichstes Unternehmensziel.
Daher sind unsere Berater konsequent auf wenige rechtliche oder steuerrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert, deren Zusammenspiel Ihre umfassende Beratung ermöglicht.
Unser Team qualifiziert sich durch permanente berufsorientierte und gebietsübergreifende Fortbildung.
So gewährleisten wir die Qualität unserer Arbeit und die fachübergreifende Beachtung der Rechtsmaterien als Basis für Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen.
Kurzfristige persönliche Erreichbarkeit Ihres festen Ansprechpartners ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit.
Bei einem Verkehrsunfall gilt es Ruhe zu bewahren. Um Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
vor allem professionelle Hilfe. In unserer Kanzlei sind zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht tätig. Unser Personal ist speziell für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen geschult.
Um eine schnellere Schadensabwicklung zu ermöglichen, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich sein zu dürfen.
Ihre HWPG Heimbürger & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Fach-Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben im Falle eines Personenschadens Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Wir freuen uns darauf mehr für Sie rausholen zu dürfen.