schadenfix.de logo

Stefan Kramp

Fachanwalt Verkehrsrecht  
47053 Duisburg

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Stefan Kramp aus Duisburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK Düsseldorf
Verkehrsrecht
Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes e.V.
Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt

Kanzleiprofil

Wir sind eine moderne Rechtsanwaltskanzlei im Zentrum von Duisburg. Rechtsanwalt Kramp, Fachanwalt für Verkehrsrecht, vertritt seit Jahren die Interessen von Unfallgeschädigten gegenüber den Haftpflichtversicherern der Unfallgegner sowie auch, bei Fällen des Mitverschuldens, gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer. Die Abwicklung der Unfallschäden erfolgt über die internetbasierte WebAkte online gegenüber dem jeweiligen Versicherer, was in der Regel zu deutlich kürzeren Regulierungszeiträumen führt. Neben den durch entsprechende Fachanwaltschaften nachgewiesenen besonderen Qualifikationen der drei in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte im Verkehrs- und Arbeitsrecht sind weitere Fachanwaltschaften in den Bereichen Transport- und Speditionsrecht, Versicherungsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht angestrebt. Darüber hinaus ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit die Realisierung von Forderungen unserer Mandanten sowie die Beratung zur Vermeidung von Forderungsausfällen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Duisburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht (mit-)verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Iborg & Partner
Stefan Kramp
Kösterstr. 1a
47053 Duisburg
Tel.: 0203 6084490
Fax.: 0203 6084497

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !