Markus Nowotsch

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 47169 Duisburg

Anwaltsprofil

www.anwalt-duisburg.eu


info@anwalt-duisburg.eu


oder einfach



0203 - 75 96 720

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Düsseldorf

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ein Unfall ist schnell passiert. Ebenso schnell erhalten Sie bei mir Rat und Hilfe bei der Schadenregulierung.

In meiner Person finden Sie Ihren Ansprechpartner für alle Fragen des Verkehrszivilrechts, wozu insbesondere das Verkehrsunfallrecht zählt. Meine Mitarbeiterinnen und ich kümmern uns zügig um alle Sie bewegenden Fragen und Sorgen, sei es

  • der Fahrzeugschaden und ob Sie
  • ein Gutachten benötigen,
  • das Schmerzensgeld,
  • vielleicht ein Mietwagen,
  • die Fragen der eigenen Versicherung und  
  • vieles mehr!

Daneben bin ich gern in allen Belangen des Versicherungsrechts behilflich, welches in einigen Bereichen eng mit dem Verkehrsrecht verknüpft ist.

Für Ihre erste Kontaktaufnahme mit mir stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen, insbesondere Frau Heldt, gern zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie mich jederzeit per Email kontaktieren.

 

Ihr Rechtsanwalt Markus Nowotsch

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Duisburg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das heißt, Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht ich Ihnen als qualifizierter Ansprechpartner in meinem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen oder direkt per Email. 2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Markus Nowotsch

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 47169 Duisburg

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.