Kanzleiprofil
Die Kanzlei Helduser, Dr. Märten, Kassner, Gehret & Kollegen ist eine überörtliche Sozietät von Rechtsanwälten und Fachanwälten mit Büros in Gießen, Langgöns und Erfurt.
Das Büro Erfurt wird von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian P. Gehret geleitet. In unserem Erfurter Büro sind wir seit vielen Jahren hauptsächlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig. Wir decken dabei alle Bereiche des Verkehrsrechts ab.
Ein Schwerpunkt bildet dabei die außergerichtliche und gerichtliche Regulierung von Verkehrsunfallschäden. In diesem Rahmen vertreten wir nicht nur Privatpersonen sondern auch namhafte deutsche Versicherungsgesellschaften.
Selbstverständlich sind wir auch im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts tätig.
Schließlich decken wir auch die Bereiche des Fahrerlaubnisrechts sowie des Kfz-Versicherungsrechts, Kfz-Kaufrechts und des Kfz-Leasingrechts ab.
Sie suchen kompetente juristische Beratung und Vertretung im Bereich des Verkehrsrechts? Wir sind gerne für Sie da!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.