Kanzleiprofil
Die auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Markus H. Hesse befindet sich im Herzen der Kreisstadt Euskirchen. Sie ist vom Hauptbahnhof der Stadt Euskirchen in 5 Minuten zu Fuß erreichbar. Parkmöglichkeiten bestehen kostenlos unmittelbar in der Kölner Straße.
Sämtliche Bereiche des Verkehrsrechts, also Unfallschadenregulierung, Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen, Versicherungsrecht oder das Fahrerlaubnisrecht werden in der Kanzlei Hesse professionell bearbeitet.
Rechtsanwalt Markus Hesse ist Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung und Inhaber des anspruchsvollen Fortbildungszertifkates der Bundesrechtsanwaltskammer. Weiter leitet er die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Bonner Anwaltsverein. Ständige Fortbildung sichert eine zügige und professionelle Bearbeitung auf allen Gebieten des Verkehrsrechts.
Die Kanzlei Hesse ist mit modernster Technik ausgerüstet. So werden Verkehrsunfälle über das Schadenportal webAkte papierlos und sehr zügig mit dem Haftpflichtversicherer papierlos abgewickelt. Eine sekundenschnelle Halterabfrage ist ebenso selbstverständlich. Auch die Diktierfunktion über Spracherkennungsprogramme oder digitale Bildbearbeitungsmöglichkeiten sichern eine zügige Abwicklung. Umfangreiche Datenbanken bzgl. der einschlägigen Rechtssprechung, BAK-Rechner, Vermeidbarkeitsberechnungen etc. sind problemlos möglich.
Weiter bestehen Bürogemeinschaften mit Frau Rechtsanwältin Kilwinski-Fleuter und Steuerberaterin Sabine Frenz.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.