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Ulrich Sefrin

 
53879 Euskirchen

Rechtsanwalt Ulrich Sefrin ist seit 1987 in Euskirchen u.a. auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Er ist darüberhinaus Mediator und bietet die Mediation als Möglichkeit außergerichtlicher Konfliktlösung an.
RA Sefrin ist Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln und dort Vorsitzender der Abteilung für Gebührenangelegenheiten.

Rechtsanwalt
RAK Köln
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Kanzlei Sefrin & Sefrin besteht seit 1988 in Euskirchen und hat ihren Sitz in der Wilhelmstraße 13. Eine Zweigstelle der Kanzlei befindet sich in Grevenbroich. Mit 2 Rechtsanwälten und 6 motivierten Mitarbeitern stehen wir in allen Rechtsfragen zur Verfügung. Moderne Technik und ständige Fortbildung garantieren ein hohes Niveau. Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte liegen im Bereich des privaten Baurechtes, des Familienrechtes,des Arbeitsrechtesund des Verkehrsrechts. Frau Rechtsanwältin Sefrin ist zudem im Bereich des Opferschutzes tätig, Herr Rechtsanwalt Sefrin befasst sich mit allen Rechtsfragen "rund ums Pferd". Als Mediator bietet er die Mediation als Möglichkeit außergerichtlicher Konfliktlösung an.

Anwalt für Verkehrsrecht in Euskirchen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu


Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Sefrin & Sefrin
Ulrich Sefrin
Wilhelmstr. 13
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 59448
Fax.: 02251 73832

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !