Geboren 1968
- Schulbesuch in Frankfurt/Abitur 1988
- Wehrdienst
JURISTISCHE AUSBILDUNG
- Studium der Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt - 1. Staatsexamen 1994
- Referendariat in Frankfurt/Praktikum bei der Europäischen Kommission in Brüssel - 2. Staatsexamen 1998
BERUFLICHER WERDEGANG
- Seit Juli 1998 als Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt am Main zugelassen
- Rechtsanwalt in der Kanzlei Paesler und Kollegen, Frankfurt (Juli 1998 - August 1999)
- Rechtsanwalt bei der Kohler Rechtsanwaltsgesellschaft, Niederlassung Gelnhausen (August 1999 - April 2000)
- Seit April 2000 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig
- Leiter einer Referendararbeitsgemeinschaft in der Anwaltsstation beim Landgericht Frankfurt am Main (Oktober 2002 - November 2006)
- Seit Juli 2003 auch beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen
- Fachanwalt für Versicherungsrecht (seit Februar 2006)
MITGLIEDSCHAFTEN
Frankfurter und Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Frankfurter und Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
Kanzleiprofil
Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Schadenregulierung (Sach- und Personenschäden)
- Schadensmanagement für Flotten und Werkstätten
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.