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Max-Heiner Berf

 
50226 Frechen

Geboren 1960 in Köln.
Juristisches Studium an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht, erstes juristisches Staatsexamen beim Oberlandesgericht Köln.
Mehrjährige Erfahrung als Betriebsrat und Seminarleiter arbeits- und betriebsverfassungsrechtlicher Seminare.
Tätigkeit in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung als Berater und freier Mitarbeiter der Bezirksverwaltung Nord der Gewerkschaft ÖTV in Schwerin und freier Mitarbeiter beim Büro des Hauptvorstands der Gewerkschaft ÖTV in Berlin im Bereich "Transport und Verkehr".
Rechtsreferendariat beim Arbeitsgericht Köln, dem Landgericht sowie Oberlandesgericht Köln, zweites juristisches Staatsexamen beim Justizministerium NRW in Düsseldorf 1994.
Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1994, Kanzleigründung in Frechen.
Daneben Tätigkeit im Anwaltsprojekt des Bundesjustizministeriums Berlin betreffend die Rückübertragung ehemals in der DDR enteigneter Grundstücke und Industrieanlagen im Bundesland Brandenburg.
Buchautor der "Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr", 8. Aufl. Courier-Verlag Stuttgart 1994.
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Forderungsbeitreibung, Strafverteidigung.
Mitgliedschaften und Kooperationen:
Mitglied des Kölner Anwaltvereins, des Deutschen Anwaltvereins sowi der Interessengemeinschaft Frechener Unternehmen (IFU).
Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im DAV.
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch.

Rechtsanwalt
RAK Köln
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Arge Verkehrsrecht im DAV
DAV
KAV
Interessengemeinschaft Frechener Unternehmen e.V.

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Berf wurde 1994 gegründet und hat ihren Sitz in Frechen bei Köln. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts, Verkehrsrechts und Vertragsrechts sowie in der Verteidigung von Straf- und Bußgeldsachen. Herr Rechtsanwalt Max-Heiner Berf ist seit vielen Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Unser Motto: "Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden." (Hermann Hesse) Weitere Informationen über die Kanzlei finden Sie auf unseren Internetseiten www.berf-ra.de und www.schadensersatz24 de. Die Rechtsanwaltskanzlei Berf bietet bereits seit 2003 mit großem Erfolg allen ihren Mandanten die gesamte Mandatsbearbeitung und Abwicklung per Internet über die WebAkte an. Langwierige Briefwechsel und Nachfragen nach dem Sachstand gehören seitdem der Vergangenheit an - ein Klick und der Anwalt hilft sofort!

Anwalt für Verkehrsrecht in Frechen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.
Ihr Vorteil: Wir führen die gesamte Korrespondenz innerhalb der Web-Akte, für die Sie eine Zugangskennung erhalten, elektronisch, was zu erheblicher Kosten- und vor allem Zeitersparnis führt. Sie sind rund um die Uhr in Echtzeit über den Sachstand Ihrer Schadensregulierung informiert und müssen sich weder extra frei nehmen noch Termine vereinbaren.
Ein Klick - und der Anwalt hilft sofort.
Wir sind eine der ersten Kanzleien, die bereits seit mehr als fünf Jahren diese Form der elektronischen Mandatsbearbeitung mit großem Erfolg in allen Rechtsgebieten praktiziert, vgl. www.berf-ra.de und www.schadensersatz24.de

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Unterschreiben Sie dort nichts, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben!

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. Auch diesen Anspruch können Sie als Laie kaum zutreffend beziffern.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). Sammeln Sie bitte alle Belege, die für die Schadensregulierung durch Ihren Anwalt im ORIGINAL benötigt werden.

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Bei der Auswahl eines qualifizierten Sachverständigen, der Ihre Interessen und nicht diejenigen der gegnerischen Versicherung vertritt, ist Ihnen Ihr Anwalt gern behilflich. Haben Sie bereits einen Sachverständigen beauftragt, so weisen Sie diesen an, sein Gutachten im Original aussschließlich an den beauftragten Anwalt zu senden, der dieses prüft, bevor es an die gegnerische Versicherung geschickt wird.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Nützlich ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer längeren oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Wir freuen uns darauf, mehr für Sie herausholen zu dürfen.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Max-Heiner Berf
Max-Heiner Berf
Matthiasstr. 13
50226 Frechen
Tel.: 02234 955820
Fax.: 02234 9558233

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !