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Peter Heidt

 
61169 Friedberg

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Peter Heidt aus Friedberg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK Frankfurt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die Anwalts- und Notarkanzlei wurde 1964 von Rechtsanwalt und Notar a. D. Adolph gegründet. Heute werden die Mandanten von sechs Rechtsanwälten beraten und vertreten. Die Sozietät liegt im Herzen Friedbergs, direkt an der Burg und dem Sportgeschäft “Möll”. Es bestehen Parkmöglichkeiten im Parkhaus “Alte Bahnhofstraße”. Im Übrigen besteht durch die circa siebzig Meter entfernte Bushaltestelle direkt vor dem Sportgeschäft “Möll” ein guter Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Büro verfügt über eine moderne EDV mit Internetanschluss und eine Internetpräsenz www.kanzlei-am-adolfsturm.de. Die Kanzlei hat einen Zugang zur Web-Akte. So sind die Juristen auch außerhalb der Bürozeiten — montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr, sodann von 14.00 bis 18.00 Uhr — per E-Mail oder Fax erreichbar. Bei Bedarf vereinbart das Sekretariat Besprechungstermine auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten. Die Fälle werden je nach Rechtsgebiet, zeitlicher Verfügbarkeit oder nach dem Wunsch des Mandanten auf die Juristen verteilt. Zum Mandantenstamm gehören private und gewerbliche Mandanten wie Freiberufler und mittelständische Unternehmen. Im Übrigen verfügt die Kanzlei über eine Zweigstelle in Hanau. Darüber hinaus besteht eine Bürogemeinschaft mit der Notariatskanzlei Meyer und Meyer in Bad Nauheim.

Anwalt für Verkehrsrecht in Friedberg

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Kanzlei am Adolfsturm
Peter Heidt
Sandgasse 2-3
61169 Friedberg
Tel.: 06031 5211
Fax.: 06031 61055

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !