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Sönke Tetting

Fachanwalt Verkehrsrecht  
30827 Garbsen

Sönke Tetting, geboren 1968 in der Hansestadt Lübeck in Schleswig-Holstein, studierte Rechtswissenschaften in Hannover.

Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereines.

Seit 2007 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Die seit 1988 bestehende Kanzlei Burger ist Ihr Ansprechpartner in rechtlichen Fragen für Garbsen und Umgebung. Unser Ziel ist es dabei immer, Sie bei Ihren Fragen und rechtlichen Problemstellungen umfassend und vollständig zu beraten, zu informieren und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen. Dabei verlieren wir auch das wirtschaftlich Machbare und Sinnvolle in Ihrem Interesse nicht aus dem Blick, denn nicht jeder Streit ist auch ein lohnender. Wir betreuen unsere Mandanten überwiegend auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts und des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Ob Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder qualifiziertes Zeugnis, Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid, Ärger mit dem Mietverhältnis oder die Beratung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wir stehen für Sie und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an Ihrer Seite. Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, einer Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht stehen Ihnen damit speziell geschulte und besonders qualifizierte Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung. Die regelmäßige Fortbildung unserer Rechtsanwälte sichert die vertieften Kenntnisse und hält sie stets in Ihrem Interesse auf dem aktuellsten Stand. Da sowohl das Arbeitsrecht als auch das Verkehrsrecht und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht eng mit dem zivilrechtlichen allgemeinen Vertragsrecht verknüpft ist, finden Sie bei uns auch Beratung in allen Fragen des Vertragsrechts. Natürlich setzen wir auch Ihre Forderungen gegenüber Schuldnern im Rahmen des Inkassos für Sie durch. Auch unser Kanzleiteam steht Ihnen zur Seite und leitet Ihre Anfragen schnellstmöglich an den zuständigen Anwalt weiter, wenn sie nicht schon direkt beantwortet werden können, was auf Grund der ausgezeichneten Ausbildung und Erfahrung unseres Teams häufig genug der Fall sein dürfte. Wenn Sie also „der Schuh drückt“, zögern Sie nicht, unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Garbsen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht haben Sie in unserer Kanzlei den idealen Ansprechpartner zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Schadens.

Bitte bedenken Sie in jedem Fall, dass die Versicherung des Unfallgegners nicht Ihre Interessen vertritt, sondern die des Gegners! Die Erfahrung zeigt, dass Ihr Schaden oft so klein wie möglich gerechnet wird. Es wird längst nicht alles erstattet, was Ihnen tatsächlich zusteht.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.

D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Sollten Sie den Unfall teilweise mitverschuldet haben, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.

Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Rechtsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 21.10.1969 entschieden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
BURGER Rechtsanwälte
Sönke Tetting
Fockestr. 15
30827 Garbsen
Tel.: 05131 478088
Fax.: 05131 478090

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !