Geboren in Nürnberg 1953; zugelassen als Rechtsanwalt 1982. Ausbildung: Abitur 1972 am Melanchthon-Gymnasium in Nürnberg, Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltsverein (DAV), Verkehrsanwälte im DAV; Ehrenämter: 1978-1990 Stadtrat in Nürnberg; 1978 - 1990 Vorsitzender der Tierhilfe Nürnberg - Tierheim Feucht e.V.; 1990 -1995 Vorsitzender des Zentralverbandes zur Förderung des Mittelstandes in Mittel- und Osteuropa e.V.; Vorsitzender von advocat24 e.V
Kanzleiprofil
Die Kanzlei wurde im Jahre 1982 durch Rechtsanwalt Ferling in Nürnberg gegründet. Die Rechtsanwälte Lex - der seit 1. Januar 1987 der Kanzlei angehört -, Krumbholz und Ferling schlossen sich im Juli 1990 zu einer überörtlichen Sozietät in Gera zusammen.
Unsere Sozietät legt besonderen Wert auf die Spezialisierung und Fortbildung der anwaltlichen Berufsträger, die sich als Fachanwälte für Verkehrsrecht (RA Gerhard Ferling), Fachanwalt für Arbeitsrecht (RA Heinz Nikulla) und Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ( RA Bernd Krumbholz) qualifiziert haben. Rechtsanwalt Werner Lex ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht.
Am Standort der Kanzlei Krumbholz Ferling Lex in Gera sind gegenwärtig neben den Anwälten eine Diplomkauffrau und sieben gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, zwei Sekretärinnen und 8 Auszubildende tätig.
Die Sozietät ist Mitglied der nationalen und internationalen Rechtsanwaltskooperation advocat24 e.V..
Juristische Spezialgebiete, die nicht zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei gehören, können in vielen Fällen durch einen unserer advocat24 - Kooperationspartner, dessen Tätigkeitsschwerpunkt gerade auf diesem Fachgebiet liegt, abgedeckt werden. Gleiches gilt für die bundes- und europaweite Begleitung unserer Mandanten über das Kooperationssystem, dem die Sozietät angehört.
Warum gehen Sie nach einem Beinbruch zum Chirurgen und nicht zum Hautarzt?
Richtig: Sie wollen duch den spezialisierten Facharzt behandelt werden.
Nichts anders gilt nach einem Verkehrsunfall. Zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- ansprüche sollten Sie sich der professionellen Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht (RA Gerhard Ferling) bedienen. Das Recht zur Führung des Titels "Fachanwalt" wird nur durch die Rechtsanwaltskammern auf gesetzlicher Grundlage verliehen und setzt große, nachgewiesene Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet, die Ablegung von Prüfungen und der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisende Fortbildung voraus.
Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erleichtern, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist im Rahmen der Haftung verpflichtet, die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung zu tragen, d.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte sich herausstellen, dass Sie ein Mitschuld trifft, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, ehe wir Kosten auslösende Schritte einleiten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0365 - 833260 zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.