Lebenslauf: 1971 geboren in Gera Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Mitarbeiter bei der Treuhandanstalt Berlin / Direktoriat Sondervermögen Referendariat in Gera seit 2002 Rechtsanwalt Tätigkeitsschwerpunkte Verkehrsrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht
Fortbildungsbescheinigung 2011 DAV
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Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Sie haben einen Anhörungsbogen, eine Vorladung oder einen Bußgeldbescheid erhalten? FACHANWÄLTE prüfen den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf einer/-s: - Geschwindigkeitsüberschreitung - Abstandsunterschreitung - Alkohol-/ oder Drogenfahrt. Ein auf Verkehrsraumüberwachung spezielisiertes SACHVERSTÄNDIGENUNTERNHEMEN unterstützt die technische Überprüfung der Messung und hilft so bei der Feststellung evtl. MESSFEHLER. Nutzen Sie unsere kostenfreie Rufnummer PHON: 0800 - 2778 000. Sie erreichen uns auch per MAIL: bpst@etl.de FAX: 0365 - 825 89 29
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