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Alexander Streibhardt

Fachanwalt Verkehrsrecht  
07545 Gera

Lebenslauf: 1971 geboren in Gera Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Mitarbeiter bei der Treuhandanstalt Berlin / Direktoriat Sondervermögen Referendariat in Gera seit 2002 Rechtsanwalt Tätigkeitsschwerpunkte Verkehrsrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht


Fortbildungsbescheinigung 2011 DAV


Fortbildungsbescheinigung 2010 DAV


Fortbildungsbescheinigung 2009 DAV


Fortbildungsbescheinigung 2008 DAV


Fortbildungsbescheinigung 2007 DAV

Rechtsanwalt
RAK Thüringen
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Für WERKSTÄTTEN: - kurfristiger Zahlungseingang - kein Ärger mit KFZ-Haftpflichtversicherungen - Verbesserung Ihrer Liquidität - Verbesserung Ihres Ratings - keine überflüssigen Kontokorrentzinsen VORTEILE für KUNDEN: - zügige Reparatur des geschädigten Fahrzeuges - Zahlung der Reparatur-, Gutachter- und Abschleppkosten DURCH: Regulierung der Reparturkosten, Gutachterkosten und Abschleppkosten im Umfang der Haftungsquote bis 100% !!

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Sie brauchen schnelle und professionelle Hilfe ? Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. 1.UNFALL: - Sie schildern uns die UNFALLDATEN entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. BLITZER: - Schicken Sie uns ANHÖRUNGSBOGEN oder BUßGELDBESCHEID einfach per Fax und rufen Sie uns gleich darauf an. Sie erreichen uns auch über unsere Internetseite: Ein QUALIFIZIERTER ANWALT nimmt sich Ihres Falles an.

Ihre Anprüche:

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten:

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Blitzer !

Sie haben einen Anhörungsbogen, eine Vorladung oder einen Bußgeldbescheid erhalten? FACHANWÄLTE prüfen den Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf einer/-s: - Geschwindigkeitsüberschreitung - Abstandsunterschreitung - Alkohol-/ oder Drogenfahrt. Ein auf Verkehrsraumüberwachung spezielisiertes SACHVERSTÄNDIGENUNTERNHEMEN unterstützt die technische Überprüfung der Messung und hilft so bei der Feststellung evtl. MESSFEHLER. Nutzen Sie unsere kostenfreie Rufnummer PHON: 0800 - 2778 000. Sie erreichen uns auch per MAIL: bpst@etl.de FAX: 0365 - 825 89 29

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alexander Streibhardt
Heinrichstr. 48
07545 Gera
Tel.: 0365 825890
Fax.: 0365 8258929

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