Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Holger Nagel aus Goslar hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Ich habe mich auf die Rechtsgebiete des Verkehrs- & Versicherungsrechts bzw. Haftpflicht- & Schadensersatzrechts spezialisiert. Diese Beschränkung erfolgt aus der Tatsache bzw. Notwendigkeit heraus, dass eine professionelle Interessenwahrnehmung nur noch so zu gewährleisten ist. Desweiteren verteidige ich auch gern im Strafrecht. Nur durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung lassen sich die Interessen der Geschädigten im Schadensersatzrecht bzw. Betroffenen im Straf- & Bußgeldverfahren sowie vor den Fahrerlaubnisbehörden möglichst optimal vertreten. Dieser Tatsache werde ich gern gerecht und habe meine Kanzlei auch organisatorisch konsequent darauf ausgerichtet. Ich bilde mich jährlich ca. 25-35 Stunden auf Seminaren fort und erhalte dafür die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Näheres können Sie auch meiner Homepage unter www.ra-nagel.de bzw. meinem Eintrag auf www.schadenfix.de zur PLZ-Suche 38642 entnehmen. Besuchen Sie mich auch dort einmal sowie die Seiten der Verkehrsanwälte in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV unter www.verkehrsanwaelte.de.
... sei es aus einem nicht so angenehmen Anlaß wie z.B. einem Verkehrsunfall bzw. aufgrund Ihres Interesses an schadenfix.de oder meinem Eintrag hier auf dem Online-Schadenportal der Verkehrsanwälte in Deutschland! Auf schadenfix.de selbst und auch hier erhalten Sie wichtige und nützliche Informationen rund um die Schadenregulierung, die bares Geld wert sind bzw. Ihre Entscheidungen nach einem Unfall mit schneller und professioneller Hilfe unterstützen sollen.
Verkehrsunfälle geschehen schnell und bringen eine Menge Ärger mit sich. Es entstehen Sach- & Personenschäden, wobei oft bereits Streit über die Verursachungsbeiträge bzw. Haftungsquote, also die Haftung dem Grunde nach, besteht. Streitpotential bieten natürlich auch die Ansprüche der Höhe nach, so z.B. die Frage Reparatur- oder Totalschaden bzw. nach dem "angemessenen" Schmerzensgeld. Daneben werden oft auch Vorwürfe in straf- oder bußgeldrechtlicher Hinsicht erhoben und entsprechende Verfahren eingeleitet. Ob die Vorwürfe zu Recht erhoben werden, läßt sich oft erst später nach Akteneinsicht, jedenfalls nicht von den Beteiligten am Unfallort beurteilen.
Mein Rat für den Schadensfall: Machen Sie am Unfallort keine "Zusagen" oder auch "Schuldeingeständnisse"zur Haftung bzw. zu irgendwelchen Vorwürfen und wenden Sie sich umgehend immer zuerst an mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. einen Verkehrsanwalt! Nur so erhalten Sie einen ersten Überblick von einem unabhängigen und spezialisierten Verkehrsanwalt über die Berechtigung der Vorwürfe, die Haftungslage und die Palette der Ansprüche, die Ihnen zustehen. Dies bewahrt Sie vor nachteiligen Folgen und Dispositionen, die später nicht mehr korrigiert werden können bzw. auch regelrecht Geld kosten.
Und noch eine Bitte: Nehmen Sie niemals "Unfallhilfe" von dem Verursacher bzw. dessen Versicherer an! Diese wollen mit ihrem sog. "Schadensmanagement" die Regulierung in deren, natürlich nicht in Ihrem Sinne steuern, auch wenn das erste Anschreiben der Versicherern diesen Anschein suggeriert und noch so verlockend ist. Nur ich bzw. Verkehrsanwälte vertrete(n) neben den freien Sachverständigen allein Ihre Interessen. Versuchen Sie auf keinen Fall, Schäden "erstmal selbst" regulieren zu wollen! Mit den Profis in der Schadenregulierung bei den Versicherern können nur erfahrene Verkehrsanwälte mithalten. Wir Verkehrsanwälte kennen die Tricks der Versicherer und können den z.T. rechtswidrigen Kürzungen in Ihrem Sinne engegentreten.Weitere Informationen zu meiner Person und meiner Spezialisierung auf das Verkehrs- & Versicherungsrecht bzw. das Haftpflicht- & Schadensersatzrecht erhalten Sie auf meiner Homepage (Link oben rechts) bzw. auch auf meinem Eintrag auf www.fuehrerscheinfix.de zur PLZ-Suche 38642.Ich wünsche Ihnen allzeit Gute Fahrt! Ihr Verkehrsanwalt im HarzHolger NagelRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
1. Sachschaden
- Schadensfeststellung durch einen feien Sachverständigen (ab 750 € Schaden!) Das Honorar zahlt der Verursacher, sofern voll reguliert wird.
- Reparaturkosten (ggf. bis zur 130%-Grenze) bei Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl bzw. Abrechnung als Totalschaden. Hier geht es oft um mehrere Tausend-€! Die Weichen für die Frage Reparatur- oder Totalschaden werden mit einem korrektem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen, nicht einem solchen Ihres Gegners, also des regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherers, gestellt.
Mein Rat: Aktzeptieren Sie daher nie ein "Angebot" des gegnerischen KfZ-Versicherers mit einer Gutachtenerstellung durch einen der dortigen Haussachverständigen. Sie geben damit die Schadensermittlung insb. auch der Höhe nach in die Hände Ihres Gegners, wo reine Reparaturschäden dann ggf. zu Totalschäden "totgerechnet" werden! Für den Versicherer ein sehr lohnendes Geschäft.
- ACHTUNG bitte bei MIETWAGEN! Hier gibt es erhebliche Probleme bzw. Unsicherheiten in der Regulierung, da die Rechtsprechung des BGH von den Versicherern extrem eng ausgelegt wird. Hier ist ohne anwaltliche Beratung Ärger vorprogrammiert!
- alternativ Nutzungsausfall
- Abschleppkosten - Standgeldersatz
- Ersatz für Helm, Kindersitze usw., Entsorgungskosten und Umbaukosten
- Ab-/Anmeldkosten für Pkw oder Motorrad
- Zins-/Finanzierungschaden
- Kostenpauschale i.H.v. 25 €, Fahrtkosten usw.
- Anwaltskostenersatz - Sachverständigenhonorar
2. Personenschaden
- Schmerzensgeld, Vermehrte Bedürfnisse und Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und Verdienstausfall, Unterhaltsschaden
Mein Rat: Unterschreiben Sie niemals eine Abfindungserklärung ohne anwaltliche Beratung! Für juristische Laien ist die Tragweite einer solchen Erklärung nicht absehbar.
Denken Sie daran: Verkehrsanwälte holen mehr für Sie raus!
Als Geschädigter/m entstehen Ihnen keine Rechtsanwaltsgebühren durch meine Tätigkeit, sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Verursacher bzw. dessen Kfz-Versicherer erstattet dann meine Gebühren, sofern er in voller Höhe haftet und reguliert.
Dies ist eine oft unbekannte Besonderheit im Unfallschadensrecht. Die Anwaltsgebühren stellen nämlich ebenso eine Schadensposition dar wie z.B. das Honorar des Sachverständigen, der Sachschaden oder das Schmerzensgeld.
Ich empfehle dringend den Abschluß einer Verkehrsrechtsschutzversicherung!
Diese übernimmt die (restlichen) Gebühren und ggf. Gerichtskosten, sofern die Haftung (teilweise) streitig ist und auch deshalb geklagt werden muss. Ohne eine solche Police kann aufgrund des Kosten- und Prozeßrisikos oft nicht geklagt, Ansprüche müssen leider vorzeitig aufgegeben werden - und dies obgleich oft sehr guter Erfolgsaussichten im Fall einer Klage auf höheren Schadensersatz bzw. restliche Schadenspositionen!
Die Deckungsbestätigung hole ich von Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Sofern Sie über keine Rechtsschutz-Police verfügen, stehen Sie grds. selbst für restliche Gebührenansprüche ein. Aber auch darüber spreche ich mit Ihnen gleich zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs, damit jeder weiß, was ggf. auf ihn zukommt.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !