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Martin Straube

Fachanwalt Verkehrsrecht  
99867 Gotha

Wir machen Verkehrsrecht!


Und das seit mehr als zehn Jahren. Bußgeldbecheide und Fahrverbote anzugreifen, Sie bei Verkehrsstrafsachen zu vertreten - das sind unsere Passionen.


Unfall? Verletzt? Natürlich stehen wir auch in diesen Fällen auf Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen konsequent.


Wir freuen uns auf Sie!


 


 

Rechtsanwalt
RAK Thüringen
Bau- und Architektenrecht
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
ARGE privates Bau- und Architektenrecht
ARGE Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Wir sind eine Kanzlei, die sich fachlich klar positioniert. Unsere Rechtsanwälte sind seit mehreren Jahren auf ihre Rechtsgebiete "eingeschossen" - unsere Mandanten profitieren hiervon. Innerhalb der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Martin Straube als Fachanwalt für Verkehrsrecht engagiert und spezialisiert tätig.

Anwalt für Verkehrsrecht in Gotha

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Straube & Thiel
Martin Straube
Goethestr. 2
99867 Gotha
Tel.: 03621 738738
Fax.: 03621 738781

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !