Rechtsanwalt Reckels ist einer der Sozitätsgründer. Seit 2005 ist Herr Reckels Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein und in erheblichem Umfang im Verkehrsunfallrecht und einhergehenden Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Herr Reckels ist Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes und gelistetes Mitglied bei www.rechtsrad.net. Herr Reckels ist Autor im Blog www.captain-huk.de und Gesellschafter der advobildung GmbH, die On-Demand Seminare für Fachanwälte anbietet.
Die überörtliche Sozietät Korte, Reckels,Ruhwinkel und Lammers bietet eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betreuung für Privatpersonen sowie für national und international tätige Unternehmen. Seit 2007 sind wir Partnerkanzlei von DNL business, dem Netzwerk für den deutsch/ niederländischen Handels- und Geschäftsverkehr. In der Bahnhostraße 35, 48565 Burgsteinfurt haben wir unsere erste Zweigniederlassung gegründet. Weitere Infos unter: www.dnlbusiness.eu Es entspricht unserem Verständnis von professioneller anwaltlicher Tätigkeit, uns flexibel und engagiert für die Ziele unserer Mandanten einzusetzen. Fachliche Qualität, ständige Fortbildung, Offenheit und zeitgemäße Informationstechnologie sind Grundlagen unserer Tätigkeit. Wir wissen, dass der Erfolg unserer Mandanten auch unser Erfolg ist. Die langjährige Verbundenheit mit unseren Mandanten bestärkt uns darin, diesen Weg weiterzugehen.
Internetdienst der Verkehrs- und Versicherungsrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Korte, Reckels, Ruhwinkel und Lammers
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Um mehr für Sie rausholen zu können, haben wir
für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.Auch hier entstehen Ihnen keine Anwaltskosten, wenn Sie Vollkaskoversichert sind und nach dem sog. Quotenvorrecht abgerechnet wird.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Reckels, Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Rechtsanwalt Michael Kottig Fachanwalt für Versicherungsrecht gern telefonisch zur Verfügung. Wir
freuen uns darauf, mehr für Sie rausholen zu dürfen.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !