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Oliver Fischer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
58097 Hagen

1974 Geburt in Hagen, 1995 Abitur am Theodor Heuss Gymnasium in Hagen, 1995 Wehrdienst bei der Bundesmarine in Eckernförde und Flensburg; Dienstgrad: Obermaat der Reserve, ab 1996 Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg, Konstanz und Kiel mit dem Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht; Referendariat in Baden-Württemberg und Zweites juristisches Staatsexamen beim Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart (Prädikatsexamen), ab 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer überregional tätigen Kanzlei in Konstanz, 2002 Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Allgemeines Zivildezernat mit Sonderzuständigkeit in WEG-Sachen, 2003 Schwurgericht Waldshut-Tiengen 1. Grosse Strafkammer, 2004 Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, 2005 Gründung der Anwaltskanzlei Fischer in Hagen, 2007 Schwacke Vertragsanwalt, 2008 Lehrgang Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgreich bestanden

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Verkehrsrecht
Schwacke-Vertragsanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Den Schwerpunkt der Kanzlei bildet das Verkehrsrecht. Viel zu oft wird das Verkehrsrecht von vielen Anwälten praktisch nebenbei mit erledigt. Dies ist bedenklich, denn inzwischen ist diese Materie äußerst komplex. Diese Versäumnisse sind im Tagesgeschäft deutlich spürbar und haben letztlich dazu geführt, dass unsere Kanzlei ihren Schwerpunkt im Verkehrsrecht gewählt hat. Auch die Rechtsprechung hat sich derart fortentwickelt, dass für diesen Bereich der "Fachanwalt für Verkehrsrecht" geschaffen wurde. Herr RA Fischer hat den hierzu erforderlichen Lehrgang erfolgreich absolvieret. Mit Beschluss vom 12. Mai 2009 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Oliver Fischer die Berechtigung zuerkannt, den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. Herr Rechtsanwalt Oliver Fischer ist u. a. Schwacke-Vertragsanwalt und Mitglied im Beirat der Rechtsanwälte des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für Kraftfahrzeugwesen (BVSK), was die Kompetenz der Kanzlei in Fragen des Verkehrsrechts belegt. Ferner hat sich unser Haus der strengen internationalen Prüfnorm DIN EN ISO 9001:2001 erfolgreich unterzogen und gehört somit zu den wenigen Anwaltskanzleien in Deutschland, die ein Qualitätszertifikat auf der Grundlage einer Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001:2001 führen dürfen. Diese freiwillige Selbstkontrolle sichert den Qualitätsstandard der Arbeitsabläufe in unserer Kanzlei und garantiert die gesamte Aufmerksamkeit den rechtlichen Interessen unserer Mandanten.

Anwalt für Verkehrsrecht in Hagen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
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Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
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Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

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1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Kontakt

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Rechtsanwalt Oliver Fischer
Oliver Fischer
Humpertstr. 11a
58097 Hagen
Tel.: 02331 376568
Fax.: 02331 3752028

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