1974 Geburt in Hagen, 1995 Abitur am Theodor Heuss Gymnasium in Hagen, 1995 Wehrdienst bei der Bundesmarine in Eckernförde und Flensburg; Dienstgrad: Obermaat der Reserve, ab 1996 Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg, Konstanz und Kiel mit dem Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht; Referendariat in Baden-Württemberg und Zweites juristisches Staatsexamen beim Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart (Prädikatsexamen), ab 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer überregional tätigen Kanzlei in Konstanz, 2002 Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Allgemeines Zivildezernat mit Sonderzuständigkeit in WEG-Sachen, 2003 Schwurgericht Waldshut-Tiengen 1. Grosse Strafkammer, 2004 Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, 2005 Gründung der Anwaltskanzlei Fischer in Hagen, 2007 Schwacke Vertragsanwalt, 2008 Lehrgang Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgreich bestanden
Den Schwerpunkt der Kanzlei bildet das Verkehrsrecht. Viel zu oft wird das Verkehrsrecht von vielen Anwälten praktisch nebenbei mit erledigt. Dies ist bedenklich, denn inzwischen ist diese Materie äußerst komplex. Diese Versäumnisse sind im Tagesgeschäft deutlich spürbar und haben letztlich dazu geführt, dass unsere Kanzlei ihren Schwerpunkt im Verkehrsrecht gewählt hat. Auch die Rechtsprechung hat sich derart fortentwickelt, dass für diesen Bereich der "Fachanwalt für Verkehrsrecht" geschaffen wurde. Herr RA Fischer hat den hierzu erforderlichen Lehrgang erfolgreich absolvieret. Mit Beschluss vom 12. Mai 2009 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Oliver Fischer die Berechtigung zuerkannt, den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen. Herr Rechtsanwalt Oliver Fischer ist u. a. Schwacke-Vertragsanwalt und Mitglied im Beirat der Rechtsanwälte des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für Kraftfahrzeugwesen (BVSK), was die Kompetenz der Kanzlei in Fragen des Verkehrsrechts belegt. Ferner hat sich unser Haus der strengen internationalen Prüfnorm DIN EN ISO 9001:2001 erfolgreich unterzogen und gehört somit zu den wenigen Anwaltskanzleien in Deutschland, die ein Qualitätszertifikat auf der Grundlage einer Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001:2001 führen dürfen. Diese freiwillige Selbstkontrolle sichert den Qualitätsstandard der Arbeitsabläufe in unserer Kanzlei und garantiert die gesamte Aufmerksamkeit den rechtlichen Interessen unserer Mandanten.
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