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Moritz Diekmeyer

Fachanwalt Verkehrsrecht  
33790 Halle

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Der Gründer der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen, Halle (Westfalen) - Leberecht Diekmeyer -, ließ sich 1976 in Halle (Westfalen) als Rechtsanwalt nieder. Im Jahre 1979 wurde er als Notar zugelassen. Die Entwicklung der Kanzlei führte nach Aufnahme der beiden Söhne des Praxisgründers und Stefan Ellerbrake zu der jetzigen Ausweitung mit insgesamt 4 Anwälten. Leberecht Diekmeyer I ist sowohl Rechtsanwalt als auch Notar. Rechtsanwalt Till O. Diekmeyer II ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Moritz Diekmeyer III ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Durch den Eintritt der Rechtsanwälte Till O. Diekmeyer II (seit 2001) und Moritz Diekmeyer III (seit 2002) ist sichergestellt, dass die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen, Halle (Westfalen) in der nächsten Generation mit dem gleichen Erfolg und dem gebotenen Einsatz weitergeführt wird. Durch den Erwerb von Fachanwaltsqualifikationen, sowie durch erfolgte Spezialisierungen der einzelnen Rechtsanwälte auf besondere Schwerpunkte, wird dem Interesse der Mandanten, kompetent beraten und vertreten zu werden, entsprochen. Die Kanzleiräume der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen befinden sich seit 1985 in zentraler Lage von Halle (Westfalen), Lettow-Vorbeck-Str. 1, Ecke B 68. Die im ersten OG gelegenen, behindertengerechten Kanzleiräume können mit dem Fahrstuhl erreicht werden. An der Lettow-Vorbeck-Str. stehen vor dem Kanzleigebäude ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Halle/ Westfalen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
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Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

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1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Diekmeyer & Kollegen
Moritz Diekmeyer
Lettow-Vorbeck-Str. 1
33790 Halle
Tel.: 05201 81770
Fax.: 05201 817777

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