Kanzleiprofil
Der Gründer der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen, Halle (Westfalen) - Leberecht Diekmeyer -, ließ sich 1976 in Halle (Westfalen) als Rechtsanwalt nieder. Im Jahre 1979 wurde er als Notar zugelassen.
Die Entwicklung der Kanzlei führte nach Aufnahme der beiden Söhne des Praxisgründers und Stefan Ellerbrake zu der jetzigen Ausweitung mit insgesamt 4 Anwälten. Leberecht Diekmeyer I ist sowohl Rechtsanwalt als auch Notar.
Rechtsanwalt Till O. Diekmeyer II ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Moritz Diekmeyer III ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Durch den Eintritt der Rechtsanwälte Till O. Diekmeyer II (seit 2001) und Moritz Diekmeyer III (seit 2002) ist sichergestellt, dass die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen, Halle (Westfalen) in der nächsten Generation mit dem gleichen Erfolg und dem gebotenen Einsatz weitergeführt wird.
Durch den Erwerb von Fachanwaltsqualifikationen, sowie durch erfolgte Spezialisierungen der einzelnen Rechtsanwälte auf besondere Schwerpunkte, wird dem Interesse der Mandanten, kompetent beraten und vertreten zu werden, entsprochen.
Die Kanzleiräume der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen befinden sich seit 1985 in zentraler Lage von Halle (Westfalen), Lettow-Vorbeck-Str. 1, Ecke B 68. Die im ersten OG gelegenen, behindertengerechten Kanzleiräume können mit dem Fahrstuhl erreicht werden. An der Lettow-Vorbeck-Str. stehen vor dem Kanzleigebäude ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
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Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
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2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
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* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
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